Landwirte murren über Naturschutzgesetz

ÖKOLOGIE Der Bauernverband Schleswig-Holstein will nicht, dass künftig Spaziergänger über unbestellte Felder laufen dürfen. Umweltminister Habecks neues Gesetz gereiche ihnen nur zum Nachteil

Der Bauernverband Schleswig-Holstein hat das Landesnaturschutzgesetz als einseitig kritisiert. Es bedeute eine Abkehr vom kooperativen Naturschutz mit den Landnutzern, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Der Schwerpunkt werde auf gesetzliche Restriktionen gelegt und die Handlungsfreiheit der Landwirte „erheblich eingeschränkt“.

Quer im Magen liegt den Bauern etwa, dass nicht bestellte Flächen künftig betreten werden dürfen. „Nur wenige der Spaziergänger sind heute in der Lage, eine bestellte Fläche von einer unbestellten Fläche zu unterscheiden“, kritisierte der Bauernverband. Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) konterte: „Wer das ausgeweitete Betretungsrecht für eine konfliktträchtige neue Regelung hält, unterstellt, dass die Menschen in Schleswig-Holstein sich wohl unbedarfter in der Landschaft bewegen als im Rest der Republik.“ Denn mit der bisherigen restriktiven Betretungsregelung stehe Schleswig-Holstein neben Mecklenburg-Vorpommern allein da.

Neben der Verschärfung des Grünlandschutzes ist dem Bauernverband auch die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts des Staates für ökologisch besonders wertvolle Flächen ein Dorn im Auge. Es führe „zu den altbekannten bürokratischen Hemmnissen und zeitlichen Verzögerungen bei zukünftigen Grundstückskäufen“.

Auch die Ausweitung des Biotopverbundnetzes auf 15 Prozent der Flächen kritisieren die Bauern. Auf Bundesebene seien nur zehn Prozent vorgesehen. „Wer suggeriert, dass auf 15 Prozent Biotop-Verbundflächen keine Nutzung mehr stattfinden kann, argumentiert wider besseren Wissens“, sagte Habeck. Zahlreiche Pächter dieser für den Naturschutz wertvollen Flächen seien Landwirte, die ihre Flächen im Sinne einer die Natur schonenden Weise bewirtschafteten.

Das Kabinett hatte den von Habeck vorgelegten Entwurf im Januar genehmigt. Im Juli wird die Landesregierung voraussichtlich über den Entwurf und etwaige Änderungen entscheiden. Dann muss noch der Landtag das Gesetz beschließen. Es soll im ersten Quartal 2016 in Kraft treten.  (dpa)