Alle Maßnahmen rechtswidrig: Staatsschutz lauscht "Wind of Change"

Eine Bad Oldesloer Antifa-Gruppe ist von der Bundesanwaltschaft und dem Landeskriminalamt Kiel mit Hilfe des Terror-Paragraphen 129 a ausgespäht worden. Von den Vorwürfen blieb nichts übrig.

Angst vorm Überwachungsstaat: Der schwarze Block demonstriert gegen den "Terrorismus-Paragrafen" 129a des Strafgesetzbuches. Bild: dpa

Es kommt selten vor, dass ein Gericht seine eigenen Beschlüsse cancelt: Das Landgericht Karlsruhe erklärte nun den Großen Lauschangriff gegen zwei Antifa-Aktivisten, den es selbst zugelassen hatte, grundsätzlich und in der "Art der Ausführung für rechtswidrig". Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft (BAW) das Verfahren nach dem Paragraphen 129 a des Strafgesetzbuchs gegen Daniel Schenk* und seinem Mitbewohner Frank Knuppe* "sang und klanglos eingestellt", wie sein Hamburger Anwalt Arne Timmermann sagte. "Erst galt er als Hauptbeschuldigter und nun ist er nicht einmal Tatverdächtiger von irgendwas".

Vor dem G 8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 leitete die BAW mehrere 129 a-Verfahren ein - auch gegen mehrere Antifa-Aktivisten aus Bad Oldesloe. Sie seien verdächtig, Teil des "AK Origami" und Teil der "Internationalistischen Zellen" zu sein, die sich zwischen 2002 und 2006 zu drei Brandanschlägen im Rüstungsbereich bekannt hatten.

Der Staatsschutz des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein (LKA) observierte seit Jahresbeginn die Gruppe rund um die Uhr, hörte Telefone und Handys ab und kopierte alle Mails. Als Krönung brachten LKA-Fahnder bei Schenk einen Peilsender am Auto an, den er jedoch entdeckte. Unter den Augen der Observierer wurde der Sender vor den Redaktionsräumen der taz nord in Hamburg abgebaut.

Aufgrund dieser Panne fuhr die BAW im April 2007 schwerstes Geschütz auf: Sie ließ sich vom Landgericht Karlsruhe den "Großen Lauschangriff" genehmigen und verschaffte sich so die Möglichkeit, "das nicht öffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln aufzuzeichnen." Begründet wurde dies damit, dass Schenk zur Zeit des jüngsten Brandanschlages viermal per Handy telefoniert habe. Das sei durch eine Funkzellen-Ortung festgestellt worden. Zudem sei nach dem Auffinden des Peilsenders ein "auffallend verändertes Kommunikationsverhalten" zu erkennen gewesen: Plötzlich hätten alle offen über ihre politischen Aktivitäten in der Antifa geredet und Treffen vereinbart - "um so von ihren Vorbereitungen und Tätigkeiten zur Verübung politisch motivierter Gewalt abzulenken", wie das Gericht damals vermutete.

Vom Lauschangriff erfuhr Schenk jedoch erst, nachdem im Juni das LKA seine Wohnung durchsuchte. Mit Hilfe seines Anwalts konnte Schenk seine 19 Leitz-Ordner starke Akte einsehen - zum Großen Lauschangriff sind ihm Angaben jedoch verweigert worden.

Schon bei der Telefonüberwachung gab es gravierende Rechtsverstöße. Telefonate zwischen Schenk und Journalisten wurden ebenso abgehört wie Telefonate mit seinem Anwalt - ganz gleich welchen Inhalts und mit welchem Medium: ob mit der taz nord oder NDR-Info-Radio, Tagesschau.de oder Spiegel Online.

Auch beim Lauschangriff in seiner WG sind nicht nur politische Gespräche registriert worden. Dabei heißt es in dem "Bericht gem. § 100e StPO" des LKA vom Januar 2008, es sei ein Schichtdienst eingeführt worden, damit "für jedes verbaute Mikrofon eine Person zur Verfügung steht, um Gespräche live zu betreuen und eine sofortige Abschaltung bei Kernbereichsrelevanz zu ermöglichen". Im Klartext: Es durfte nichts Intimes aufgezeichnet werden.

Die Realität sah anders aus. Ganze zwei Male ist das Band für fünf Minuten abgeschaltet worden mit dem Vermerk: "Vermutlich Kernbereich berührt." Jedes Abhörprotokoll der LKA-Sondereinsatz-Gruppe "EG Gipfel" ist mit Hinweisen wie "löschen" und "nachhören" versehen. Das Perfide daran: Manchmal ist beides angekreuzt - das zu Löschende soll also noch einmal vorher angehört werden.

Alles wurde aufgezeichnet: Beziehungsgespräche, wer aufs Klo geht oder wer duscht. "Fernseher ist leise gestellt worden … (S) sagt scheiß Bericht", protokollierten die Beamten. Oder: "(S) betätigt Kaffeemaschine und pfeift ,Wind of Change'". Und: "(S) lacht leise vor sich hin, als im Radio die Nachricht vom Anschlag auf Bild-Chef Dieckmann kommt". Sogar Selbstgespräche "(S) murmelt im Schlaf (unverständlich)", fanden das Interesse der Lauscher.

Mittlerweile haben die Gerichte ihre Meinung zur Abhörpraxis geändert. Im November 2007 hatte der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Verfahren gegen die Militante Gruppe das Vorgehen der BAW in den G 8-Gipfel-Turbulenzen für rechtswidrig erklärt: Für Bagatell-Anschläge sei die BAW gar nicht zuständig. Sowohl der Staatsschutzsenat des Flensburger Landgerichts als auch das Karlsruher Landgericht erklärten die Bespitzelung für rechtswidrig. "Die Kammer hat die Rechtswidrigkeit ihrer Anordnung zur Wohnraumüberwachung festgestellt", teilten die Karlsruher Richter mit.

"Das war alles vorher bekannt", kritisiert Anwalt Timmermann. Die Ermittler hätten "keine Skrupel und rechtlichen Bedenken" gehabt, in intimste Bereiche einzudringen und "glasklare vertrauliche Journalisten- und Verteidigergespräche" abzuhören. "Das ist ein Skandal", empört sich der Jurist. "Die haben alle technischen Mittel, die es gibt, angewandt, und als sie alle Strukturen, die sie ausspähen wollten, hatten, stellten sie das Verfahren mit einem Einzeiler ein." Für Schenk habe alles eine enorme psychische Belastung bedeutet, sagt Timmermann. "Es ist ein Schaden eingetreten, der nie wieder gut zu machen ist."

Mit den Beschlüssen sei für die Zukunft "nicht sichergestellt, dass so etwas nicht wieder passiert", befürchtet Knuppes Anwalt Axel Hoffmann aus Flensburg. "Der §129 a ist ein Gesinnungsparagraf und dient nun mal dem Aushorchen und Kriminalisieren oppositioneller Gruppen und deren Umfeld."

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