Ein weiteres Bundesland will sensible Daten nicht mehr an windige Datenhändler herausgeben, die damit widerrechtlich eigene Datenbanken anlegen.von DANIEL SCHULZ

Die Meldebehörden seien nun sensibilisiert, heisst es aus Brandenburg. Bild: dpa
BERLIN taz Auch das Land Brandenburg warnt seine Meldeämter vor zwiellichtigen Adressvermittlern. "Das Problem der Adressspeicherung bestimmter Unternehmen ist uns bekannt", sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag. Deshalb seien "entsprechende Hinweise an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangen, wie die Meldebehörden mit Anfragen solcher Unternehmen umgehen sollen." Sofern bei den Meldebehörden rechtliche Bedenken hinsichtlich der Übermittlung von Daten bestünden, seien diese künftig sensibilisiert.
Die taz hatte in der vergangenen Woche berichtet, dass mindestens acht Unternehmen nach Angaben des Kieler Innenministeriums rechtswidrig mit Daten aus Melderegistern handeln. Diese Unternehmen prüfen für Firmen bei Meldeämtern Daten von Kunden, die beispielsweise ihre Rechnung nicht bezahlt haben. Statt die Daten lediglich an den Auftraggeber weiterzuleiten, sollen die Händler bis zu 72 Millionen Angaben in ihren Datenbanken speichern, um zusätzliches Geld zu verdienen.
Brandenburg und Rheinland-Pfalz bestätigten der taz auch, dass die Innenministerien der Länder an einer gemeinsamen Strategie gegen die scharzen Schafe unter den Adressmittlern arbeiten. "Es findet zu diesem Thema bundesweit ein Informationsaustausch zwischen den zuständigen Ministerien statt, der dazu führen soll, dass illegale Handlungen von Adresshändlern bekannt und gegebenenfalls verhindert werden", sagte der Sprecher aus Potsdam. Und aus Rheinland-Pfalz heißt es, die Gesamtproblematik werde derzeit im Kreise der Innenministerien der Länder derzeit erörtert. "Im Ergebnis besteht Einvernehmen, dass der Aufbau von privaten Anschriftensammlungen, der anschließend zur Erteilung von „Melderegisterauskünften“ genutzt werden soll, problematisch ist", sagte der Ministeriumssprecher in Mainz der taz. Deshalb sollten für diesen Zweck einfache Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden.
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Leserkommentare
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