Radweg-Sperre ist verboten

In den seit Jahren schwelenden Streit um den Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee musste nun erneut die Justiz eingreifen. Das Verwaltungsgericht Potsdam befand es am Dienstag für widerrechtlich, dass Anwohner den öffentlichen Radweg über ihre Grundstücke abgesperrt hatten. Es sei den Eigentümern zuzumuten, dass Radfahrer wie seit 1990 weiterhin den Weg auf dem früheren Mauerstreifen nutzen. Bewohner der Villen in bester Lage hatten am Montag „Privatgrundstück“-Schilder aufgestellt und Absperrbänder gespannt. Ein Wachschutz hielt Radler fern. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) untersagte dies umgehend, das Gericht gab ihm nun recht. Auf dem Uferstreifen zwischen dem S-Bahnhof Griebnitzsee und dem Schloss Babelsberg patrouillierten früher die DDR-Grenztruppen. Erst vor einem guten Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Sachen Uferweg für eine öffentliche Nutzung entschieden. DPA