verboten
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Guten Tag, meine Damen und Herren.

Die Debatte um staatliche Maßnahmen zum Schutz vor Terroranschlägen nötigt verboten zu folgenden Klarstellungen:

1. Wenn ein Verteidigungsminister mit irren Antiterrorideen auf die Öffentlichkeit zurast, darf ihn die Bundeskanzlerin abschießen. (Art. 64 GG)

2. Wenn ein wild gewordener Innenminister die Bürger des Landes aushorchen, abhören und überwachen lassen will, darf ihn die Bundeskanzlerin ebenfalls abschießen. (Art. 64 GG)

3. Wenn die Bundeskanzlerin nicht in der Lage ist, die Bürger vor ihrem durchgeknallten Kabinett zu schützen, darf der Bundestag sie abschießen. (Art. 67 GG)

Wir brauchen also keine neuen Gesetze.

Wir müssen nur die vorhandenen umsetzen.