Wer haftet, wenn Honig durch Gentech-Pollen versucht wird? Von Land zu Land sieht die Rechtssprechung dazu unterschiedlich aus. Das muss sich ändern.von WOLFGANG LÖHR
Ein bayerischer Imker wird von Amts wegen angewiesen, seine Jahresproduktion von Honig zu vernichten, weil er gentechnisch verunreinigt ist - ob er dafür Schadenersatz bekommt, ist ungewiss. Zu Recht ist der Imker sauer auf die Landwirte, die mit ihrem Gentechmais seine Honigernte versaut haben. Noch weitaus übler geht jedoch die Politik mit den Imkern um. Denn mit diversen Gentechgesetzen und -verordnungen werden sie regelrecht verschaukelt. Selbst die Justiz blickt da offensichtlich nicht mehr richtig durch. Ein Beleg dafür sind die widersprechenden Urteile der Gerichte, die sich wiederholt mit der brisanten Mischung aus Gentechnik und Honig beschäftigen mussten.

Wolfgang Löhr ist Wissenschaftsredakteur bei der taz. Foto: taz
So waren die Richter in Frankfurt (Oder) der Ansicht, dass Pollen von Gentechmais nicht als "vermehrungsfähige Organismen" einzustufen seien - folglich sei Honig, der Gentechpollen enthält, weder zu kennzeichnen noch sei der Handel damit einzuschränken. Auch könne ein Imker nicht verlangen, dass in seiner Nachbarschaft keine Gentechpflanzen angebaut werden oder dafür gar Schadenersatz verlangen.
Ganz anders urteilte ein Augsburger Gericht: Dort gilt Honig, der Pollen von Gentechpflanzen enthält, als gentechnisch verändertes Lebensmittel. Sind die Gentechpflanzen, von denen die Pollen stammen, nicht zur Verarbeitung in Lebensmittel zugelassen, darf nach diesem Urteil verunreinigter Honig nicht verkauft werden. Selbst wenn in diesem Fall nur wenige Gentechpollen nachweisbar sind, gilt der Honig als nicht "verkehrsfähig". Er muss - wie es der bayerische Imker jetzt auf Anordnung getan hat - vernichtet werden.
Das ist grundsätzlich auch richtig so, denn ein solcher Honig gehört nicht in den Handel - und wenn er doch dorthin gelangt, dann sollte er zumindest entsprechend gekennzeichnet werden. Dazu braucht es endlich eine einheitliche Rechtsprechung, die in Brandenburg wie in Bayern für klare Verhältnisse sorgt.
Genauso wichtig ist es aber zu klären, wer am Ende für den Schaden aufkommt, der durch Gentechpollen verursacht wird. Dass es, wie in Augsburg geschehen, der Imker sein soll, ist ein nicht hinzunehmender Skandal.
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Leserkommentare
06.10.2008 15:24 | Dr. Stefan Ramer
Das Urteil des Gerichts in Frankfurt (Oder) dürfte in der höheren Instanz keinen Bestand haben. Die Richter hätten sich nu ...
01.10.2008 22:55 | Christof Potthof
Ein Blick über die Grenze könnte einen Weg aufzeigen. In der Schweiz haften die Konzerne. Sie haben ja ihre 'Ohrmarken' mit ...