Die ranghöchsten angeklagten Polizisten sind im Prozess wegen Übergriffen auf G8-Kritiker in Genua freigesprochen worden. Nur 13 Beamte wurden verurteilt.von Michael Braun

Die Polizei ging beim G8-Gipfel in Genua 2001 unverhältnismäßig heftig gegen Demonstranten vor. Bild: dpa
ROM taz "Schande, Schande!" Kaum hatte der Vorsitzende Richter das Urteil verlesen, sprangen zahlreiche Zuschauer auf und machten ihrer Empörung Luft. Staatsanwalt Enrico Zucca standen die Tränen in den Augen angesichts der Flut der Freisprüche, die der Richter verkündete. 29 Polizeibeamte hatte er vor Gericht gebracht, als Verantwortliche des brutalen Sturms auf die Scuola Diaz in Genua am Ende des G-8-Gipfels vor sieben Jahren. Verurteilt wurden am Donnerstagabend nur 13, die ranghöchsten Angeklagten wurden freigesprochen.
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Am späten Abend des 21. Juli 2001 war ein Großaufgebot von Polizisten in die den Gipfelgegnern als Schlafstätte dienende Schule eingedrungen. Sie verprügelten die meist schon schlafenden Protestierer brutal und verhafteten dann alle 93 Personen - Italiener, Deutsche, Engländer, Spanier - als vorgebliche Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. Die Bilder der vielen Schwerverletzten, die mit Knochenbrüchen, mit Schädeltraumata, mit eingeschlagenen Zähnen auf Bahren aus der Schule getragen wurden, gingen um die Welt.
Die Beamten hätten den Widerstand militanter Gewalttäter brechen müssen, redete sich die Polizeiführung damals heraus. Trotz der zahlreichen frischen Blutlachen in der Schule, auf den Fußböden der Klassenzimmer, auf den Treppenstufen, auf Heizkörpern, behauptete die Polizei, die Demonstranten hätten sich "vorher" verletzt, bei den Straßenschlachten der Vortage. Und als Beweis, dass in der Schule nicht junge Globalisierungskritiker, sondern ein Rollkommando des schwarzen Blocks übernachtet hatte, wurden zwei Molotowcocktails hergezeigt, die angeblich im Eingangsbereich der Schule gestanden hatten.
Binnen weniger Tage aber brach das Kartenhaus der vorgeblichen Beweise gegen die Gipfelgegner zusammen; stattdessen - davon war schließlich auch Staatsanwalt Enrico Zucca überzeugt - entstand das ungeheuerliche Bild eines geplanten, mit der massiven Fälschung von Beweisen einhergehenden polizeilichen Überfalls. Filmaufnahmen belegten, dass die Polizei selbst die Molotowcocktails mitgebracht hatte. Sämtliche am Einsatz beteiligten Beamten aus der nationalen Polizeispitze waren zu sehen, wie sie rund um die Tüte mit den beiden Flaschen konferierten; zu sehen war auch, wie schließlich ein Beamter das Beweisstück in die Schule trug.
So fanden sich schließlich nicht die Gipfelgegner auf der Anklagebank, sondern 29 Polizisten. Zwar gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, die zahlreichen Schläger zur Verantwortung zu ziehen, da sie mit Helmen und Tüchern vermummt den Sturm auf die Schule angetreten hatten. Doch die Gruppenführer sowie der Chef jenes Trupps der Bereitschaftspolizei Rom, der die Demonstranten zusammengeschlagen hatte, mussten sich wegen Körperverletzung verantworten. Daneben wurden die vor Ort befindlichen Spitzenbeamten wegen Fälschung von Beweismitteln und Vortäuschung einer Straftat angeklagt.
Verurteilt wurden nun aber nur elf Beamte der Bereitschaftspolizei - so als hätten sie aus eigener Initiative zugeschlagen, während die nationalen Polizeichefs beim Einsatz zuschauten. Und wegen der Molotowcocktails bekamen bloß zwei Beamte Haftstrafen von zwei beziehungsweise drei Jahren - jener Beamte, der die Mollis zur Schule gefahren hatte, und sein Kollege, der sie dann hineintrug. Doch angesichts der Besonderheiten des italienischen Strafrechts wird keiner der Polizisten eine Haftstrafe antreten müssen. Eine milde Verurteilung für einige wenige, zugleich aber ein grandioser Freispruch für die italienische Polizei: In den Augen des Gerichts haben diejenigen, die bei der Gewaltorgie Regie führten, keine Schuld auf sich geladen.
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