Wegen Kunststudenten-Totschlags angeklagt: Prozessauftakt für rechten Gewalttäter

In Magdeburg beginnt der Prozess gegen einen 21-Jährigen, der einen Kunststudenten an einer Bushaltestelle totgeschlagen haben soll. Das Opfer soll ihn als "Hobby-Nazi" beschimpft haben.

Wegen Volksverhetzung bereits im Gefängnis gesessen: Angeklagter Bastian O. (l., mit Anwalt Jan Robert Funck). Bild: dpa

Unter starken Sicherheitsvorkehrungen begann am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg das Verfahren gegen Bastian O. Die Staatsanwaltschaft wirft dem einschlägig bekannten Rechtsextremen vor, den Kunststudenten Rick L. tot geschlagen zu haben. Mit frisch rasierter Glatze, Nackentätowierung und "Thor-Steinar"-Kaputzenjacke betrat Bastian O. den Saal. Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf von ihm konnte Journalisten und Besucher aber nicht mehr hören.

Nach der Verlesung der Anklage war die Öffentlichkeit unerwünscht. Kaum hatte der Verteidiger von Bastian O. mit seiner Stellungnahme begonnen, fragt der Richter, ob nicht aus Rücksicht auf den Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte. Denn zur Tatzeit war der heute 21-Jährige noch 20 Jahre alt und könnte so nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Staatsanwältin und Nebenkläger widersprachen ohne Erfolg. Dabei hatte gerade in der Öffentlichkeit die Frage, inwieweit Polizei und Staatsanwaltschaft einen möglichen politischen Tathintergrund ausblenden würden, für Aufregung gesorgt.

Zwei Tage nach der Tat am 13. August dieses Jahres hatte die Polizei Bastian O. wegen dringenden Tatverdacht festgenommen. In jener Nacht um 4.30 Uhr soll er in der Nähe der Magdeburger Diskothek "Funpark" Rick L. so schwer durch Schläge und Tritte verletzt haben, das sein Opfer an seinem eigenen Blut erstickte. Ein Spaziergänger fand am frühen Samstagmorgen den "leblosen Körper" und informierte die Polizei.

Vor dem Prozess betonte Thomas Weber vom "Bündnis gegen Rechts": "Wir erhoffen uns von der juristischen Aufarbeitung eine Beantwortung der Frage, weshalb Rick sterben musste und ob eine rechtsextreme Tatmotivation vorlag". Umso notwendiger wäre es gewesen, glaubt Weber, dass Prozessverlauf und auch die Urteilsverkündigung öffentlich nachvollziehbar stattgefunden hätte. "Die Entscheidung, die Öffentlichkeit aus Rücksicht auf die weitere Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten auszuschließen, ist für uns nicht nachvollziehbar", betont er.

Bereits im Mai 2006 wurde Bastian O. wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung und räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Erst im Februar 2008 war er aus der Haft entlassen worden. Der Polizei ist Bastian O. seit 2003 als "rechter Gewalttäter" bekannt.

In der Anklageschrift wird die Zugehörigkeit des Angeklagten zur rechtsextremen Szene benannt. Die Staatsanwältin erklärte zudem, das er an dem Tatabend entsprechen gekleidet war und verstärkte Handschuhe bei sich trug. Nach Aktenlage soll Bastian O. auf dem Heimweg von der Diskothek an der Bushaltestelle "Pallasweg“ auf sein späteres Opfer getroffen sein. Rick L. der in Braunschweig Kunstwissen- und Geschichtswissenschaft studierte, war zu Besuch in seiner Heimatstadt.

Die an ihn gerichtete Frage nach einer Zigarette, trug die Staatsanwältin vor, habe Rick L. mit den Worten beantwortet, ein Hobby-Nazi bekäme von ihm keine Zigarette. Der Angeklagte schlug in Wut mit der Faust, verstärkt durch den Handschuhe, gegen den Kopf seines Opfers. Als Rick L. zu Boden ging trat Bastian O. mit seinen Springerstiefeln gegen Kopf, Bauch und Genitalbereich. Als Rick L. sich nicht mehr regte, habe der Angeklagte die Wertsachen des Opfers an sich genommen.

Wenn das Gericht, jenen Satz von Rick L. berücksichtig, müsste die Tat als politisch motiviert bewertet werden. "Dann wäre der Totschlag nach den Kriterien der Sicherheitsbehörden als politisch motivierte Kriminalität – rechts zu werten“, hebt Weber hervor. Rick L. wäre nach Torsten Lamprecht und Frank Böttcher der dritte junge Mann, der in den letzten 15 Jahren an den Folgen rechter Gewalt in Magdeburg starb. Am 20. Januar 2009 soll das Urteil fallen.

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