Senat: Berliner Fiskus muss an Pendler 70 Millionen Euro nachzahlen. Grüne und CDU begrüßen Karlsruher Urteil
Die Berliner Finanzämter werden Pendlern voraussichtlich rund 70 Millionen Euro für das Jahr 2007 nachzahlen müssen. Das ist die Folge des Karlsruher Urteils zur Pendlerpauschale vom Dienstag, sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Wie viele Steuerzahler in den Genuss einer Rückzahlung kommen, lasse sich noch nicht sagen. Mit Geld können all jene rechnen, die ihre Pendelkilometer in der Steuererklärung angegeben haben und insgesamt Werbungskosten hatten, die über der Pauschale von 920 Euro lagen, die das Finanzamt jedem Arbeitnehmer gewährt. In Berlin zahlen rund eine Million Bürger Einkommensteuer.
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Alle Steuerzahler, die ihre Fahrtkosten angegeben haben, erhalten nach Angaben der Senatsverwaltung automatisch einen Änderungsbescheid. Wer das noch nicht getan habe, könne die Kilometer zum Arbeitsplatz dem Finanzamt nachträglich melden. Sie bekämen dann ebenfalls einen neuen Einkommensteuerbescheid.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nichtberücksichtigung der ersten 20 Kilometer für verfassungswidrig und damit ungültig erklärt. Die Neuregelung war Anfang 2007 eingeführt worden. Jetzt gilt vorerst wieder die frühere Pendlerpauschale, wonach 30 Cent pro Kilometer vom ersten Entfernungskilometer an steuerlich abgesetzt werden können. Die alte Pauschale gilt rückwirkend vom 1. Januar 2007 an.
Die Oppositionsparteien CDU und Grüne begrüßten das Urteil. Der CDU-Landesvorsitzende Frank Henkel sagte, die Rückkehr zur alten Regelung entlaste "gerade die Mittelschicht und die Leistungsträger der Gesellschaft". Der Grünen-Finanzexperte Jochen Esser forderte den Senat auf, seine Finanzplanung zu korrigieren. Angesichts der Wirtschaftskrise seien die Einnahmen ohnehin um 200 Millionen Euro zu hoch angesetzt.
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