Jehovas prozessieren

GERICHT Die Zeugen Jehovas klagen in Karlsruhe, weil Bremen sie nicht als Körperschaft anerkennt

Die Zeugen Jehovas (ZJ) haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil das Land Bremen sie nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen will. Sie machen dabei eine Verletzung der Religionsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz geltend.

Zwölf Bundesländer haben der ZJ den schwer einklagbaren Status bereits verliehen – als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2000, dem sich das Oberverwaltungsgericht Berlin anschloss. Mit einer Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts hätten die ZJ ähnliche Privilegien wie christliche Kirchen bei der Gründung konfessionell gebundener Kindergärten oder Schulen sowie im steuerlichen Bereich.

Die Bremische Bürgerschaft hat jedoch ganz abstrakt die „Rechtstreue“ der ZJ für mangelhaft befunden – ohne den Nachweis eines systematischen Rechtsbruches zu führen. Das Parlament sei auf der Grundlage von Anschuldigungen religiöser Gegner zu völlig anderen Ergebnissen gekommen als die eigene Verwaltung, entgegnen die ZJ. Denn ein rechtliches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Bürgerschaft kam zu dem Schluss: Die Zeugen Jehovas hätten auch in Bremen ein Recht darauf, als Körperschaft anerkannt zu werden. Da die Rechtslage für Bremen „völlig identisch“ mit der in Berlin sei, so die Expertise, müsse jemand, der den ZJ die Anerkennung in Bremen verweigern wollte, schon „konkret darlegen“, warum die Entscheidung des OVG Berlin falsch war. Der Bremer Senat empfahl schon 2009, der ZJ den Status zuzuerkennen.

Nach eigenen Angaben gibt es in Bremen rund 2.000 ZeugInnen in sechs Gemeinden. mnz