Kommentar zu Polizeikennzeichnung: Rot-Rot muss Zeichen setzen
Polizei-Kennzeichnung
E ins muss man Dieter Glietsch lassen. Berlins Polizeipräsident gibt überzeugend den Erneuerer seiner Behörde. Er plädiert für eine bürgernahe Polizei, er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Image der Schlägetruppe verloren ging, er zeigt sich sogar aufgeschlossen für eine namentliche Kennzeichnung seiner Beamten. Und zugleich erklärt er stets überdeutlich, dass er als Polizeipräsident diese Utopien kaum umsetzen kann.
Denn ein Polizeipräsident darf, ja er muss vielleicht sogar auf dem Standpunkt beharren, dass er ohne Zustimmung der Mitarbeiter die Reform nicht duchsetzen kann. Also nie.
Eine rot-rote Koalition aber muss das nicht. Sie darf nicht nur die Interessen der Polizisten im Blick haben, sondern auch die der übrigen Bevölkerung. Sie muss ein Zeichen setzen - an der Uniform jedes Polizisten. Ganz einfach per Gesetz. Sie muss dafür sorgen, dass auch die letzten Zweifel an der Polizeiarbeit ausgeräumt werden. Die sind mehr als berechtigt, so lange es keine Kennzeichnungspflicht für die Beamten gibt.
Das schlagkräftigste Argument dafür liefert wieder einmal der Polizeipräsident. Zwar kommt das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Schluss, dass eine Kennzeichnung die Ermittlungsarbeit nicht wesentlich erleichtern würde. Wer aber die gesamte Analyse des FU-Juristen liest, darf, ja muss sogar zu einem anderen Ergebnis kommen.
Nicht nur die zwölf Fälle, bei denen die Ermittlungen durch eine Kennzeichnung erleichtert worden wären, sprechen eine deutliche Sprache. Man muss davon ausgehen, dass eine weit größere Zahl erst gar nicht angezeigt wird. Viele Betroffenen glauben nicht an eine Aufklärung, auch weil die Beamten bisher nahezu unkenntlich sind. Selbst wenn sich die meisten dieser Klagen am Ende als unberechtigt herausstellen. Sie müssen geklärt werden können, denn jeder offene Fall nährt Ressentiments gegenüber der Polizei.
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