Hamburger Spezialität: Ein Kessel Grünes

Das harte Vorgehen der Polizei beim „Asia Europe Meeting“ in Hamburg gegenüber Globalisierungs-Protestlern stößt auf Kritik. Besonders das City-Demo-Verbot und der beim Protestmarsch praktizierte „Wanderkessel“ sind umstritten, aber auch die Übergriffe im Anschluss an die Demonstration. Augenzeugen berichten, Polizisten hätten sich dabei durch ihr eigenes Reizgas verletzt

„Unsere Strategie war absolut richtig.“

Ralf Meyer, Sprecher der Hamburger Polizei, zum Vorgehen gegen die Demonstration am Pfingstmontag

von KAI VON APPEN

Wer als Tourist am Pfingstmontag eine Stippvisite auf der Reeperbahn einlegte oder auf der Hafenpromenade flanierte, bekam ein Schauspiel geboten, dass es so nur in wenigen anderen deutschen Städten gibt: Ein martialischer Treck der Polizei mit schweren Geräten marschierte durch St. Pauli. Sonst war eigentlich nichts zu erkennen – nur eingeborene Hanseaten konnten wissen, was für ein Schauspiel sich ereignete. Der normale Cafe-Besucher musste sich erst beim Wirt informieren, um zu verstehen, was los war. Oder sich ein erhobenes Fleckchen suchen, um in der Mitte des Trecks die eigentlichen Akteure zu erspähen.

Es war ein Szenario, das in der Vergangenheit von Verwaltungsgerichten im Norden als „unzulässig“ getadelt worden ist. Am deutlichsten urteilten 1990 das Bremer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht über die „einschließende Begleitung“, wie der Wanderkessel im Polizeijargon verniedlichend heißt. Damals ging es um eine Demonstration im Jahre 1985 gegen die US-Munitionstransporte per Bahn durch Bremen. Die Polizei hatte mit Schlagstöcken, Helmen und Schildern den Protestmarsch „begleitet“. „Die Demonstranten mussten sich vorkommen wie gefährliche Tiere in einem Käfig“, sagte der damalige Bremer Oberverwaltungsgerichts-Präsident Günter Pottschmidt. Die Innenbehörde musste sogar einen eigens für solche Maßnahmen geschaffenen Paragrafen wieder aus dem Polizeigesetz entfernen. Ähnliche Entscheidungen fällten die Verwaltungsgerichte in Lüneburg und Schleswig.

Polizeisprecher Mayer: „Das war keine einschließende Begleitung – das war eine seitliche Begleitung“

Die Hamburger Verwaltungsrichter befassten sich in modifizierter Form mit der Materie im so genannten Penselin-Verfahren 1991, nachdem die Polizei eine Demo von Gentechnologie-Gegnerin 1988 belagert hatte und TeilnehmerInnen nur nach Vorkontrollen den Treffpunkt betreten durften. Derartige Belagerungen „wirken abschreckend und bauen psychische Barriere auf, vom Grundrecht auf Demonstration Gebrauch zu machen“, rügte der Vorsitzende Richter Heinz Kaven.

Trotzdem gehört der Wanderkessel weiter zum Repertoire der Hamburger Polizei, wie gestern wieder zu sehen war. „Das dreireihige extreme Spalier hat das Demonstrationsrecht massiv eingeschränkt“, sagt der Theologe Theo Christiansen, Vorstandssprecher des „Komitees für Demokratie und Grundrechte“, das mit Beobachtern den Protest verfolgt hat. „Das Anliegen der Demonstration konnte in keiner Weise angemessen vermittelt werden.“ Dem pflichtet auch die Grünen-Vorsitzenden Claudia Roth bei. „Es gibt berechtigte Kritik an der hermetischen Abschottung der friedlichen Demonstration durch die Polizei“, sagte sie. Das Demonstrationsrecht habe den Grundsatz, dass Demonstrationen etwas darstellen und zeigen sollen, in Hör- und Sichtweite „von denjenigen, die es betrifft“, sagte Roth. Es sei „schon absurd“ gewesen, die Demonstration sei „in eine wirklich menschenleere Gegend geleitet“ worden. Roth: „Das war ein wandelnder Polizeikessel.“ Der Staatsrechtler und Hamburger Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion, Norman Paech, sieht sich durch „diese polizeistaatlichen Methoden“ an „südamerikanische Verhältnisse“ erinnert.

„Solche polizeilichen Maßnahmen wirken abschreckend und bauen eine psychische Barriere auf, vom Grundrecht auf Demonstration Gebrauch zu machen.“

Heinz Kaven, Vorsitzender Richter am Hamburger Verwaltungsgericht, 1991 im „Penselin-Verfahren“. Die Polizei hatte eine Demonstration von Gentechnologie-Gegnern umstellt und bei den Teilnehmern Einlasskontrollen durchgeführt. In einem Vergleich räumte sie ein, das Vorgehen sei „rechtswidrig“ gewesen.

Hamburgs Polizeisprecher Ralf Meyer scheint dagegen die ganze Aufregung nicht zu verstehen. „Das war keine einschließende Begleitung – das war eine seitliche Begleitung“, sagt er. Schließlich sei das Ende des Demonstrationszuges nicht mehr „begleitet“ gewesen. Meyer: „Unsere Strategie war absolut richtig.“

Dass die Polizei die Vorgaben der Gerichte zur Kesselpraxis stets nach Bedarf neu definiert, hat in Hamburg Tradition, wo es 1986 zur stundenlangen Einschließung von 861 Atomkraftgegnern gekommen war. Obwohl die Verwaltungsgerichte den „Hamburger Kessel“ geißelten und vier Polizeiführer 1991 sogar von einem Strafgericht der Freiheitsberaubung für schuldig befunden worden sind, zeigte sich die Polizei bei diesem Thema lernresistent – insbesondere bei den Bambule-Demos 2002 und 2003. Das hatte weitere Verfahren zur Folge, bei denen die Polizei wieder gerügt wurde. Und vermutlich müssen sich in in diesem Fall demnächst wieder zwei Einsatzleiter vor einem Strafgericht wegen Freiheitsberaubung verantworten.

„Die Demonstranten mussten sich vorkommen wie gefährliche Tiere in einem Käfig“

Günter Pottschmidt, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen, 1990 in dem Verfahren zur „einschließenden Begleitung“ einer Bremer Demonstration gegen US-Munitionstransporte. Im Urteil wurde das Vorgehen der Polizei als „rechtswidrig“ eingestuft, der betreffende Paragraf musste aus dem Polizeigesetz gestrichen werden.

Da die Veranstalter des Asem-Protestes wegen des „Wanderkessels“ die Demo vorzeitig aufgelöst haben, ist es in am Montagabend im Schanzenviertel noch zu Krawallen mit Barrikaden gekommen. Dabei sind 170 Polizisten durch Reizgas verletzt worden. Während die Polizei angibt, dass ein einzelner „Randalierer“ die Polizisten besprüht haben soll, sprechen Augenzeugen davon, dass die Beamten, die gerade in Position gingen, um einen Hinterhof zu stürmen, Opfer ihrer eigenen Wasserwerfer geworden seien, da dem Wasser CS-Gas beigemischt worden sei.

Das bestreitet Polizeisprecher Meyer: „Wir mischen in Hamburg nichts bei.“

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