Wenn Papa zweimal stirbt

ZEUGUNG Als Ana Colar erfuhr, dass sie ein Spenderkind ist, brach für sie die Welt zusammen. Annäherung an ein ethisches Dilemma

■  Das Gesetz: „Anonyme“ Spender sind nicht anonym. Ihre Daten bleiben 30 Jahre gespeichert. Die gesetzliche Vaterschaft übernimmt der Mann des Paares, das die Spende empfängt. Allerdings darf das Spenderkind erfahren, wer sein biologischer Vater ist. Es kann die Vaterschaft des sozialen Vaters anfechten und den Spender auf Vaterschaft verklagen. Ohne Präzedenzfälle ist unklar, wie Gerichte entscheiden werden.

■  Die Fakten: In Deutschland gibt es circa 100.000 Spenderkinder. Geschätzte 75 Prozent ihrer Eltern schweigen über die Herkunft.

■  Die Adressen: Ana Colar engagiert sich in dem Frankfurter Verein spenderkinder.de.

VON MARKUS MÄHLER

Ana Colar verliert ihren Vater gerade zum zweiten Mal. Sie hält seinen Blutspenderausweis in den Händen, doch irgendetwas läuft fürchterlich falsch: Mit Ana, mit dem Ausweis oder mit der ganzen Welt. Eine kleine Null lässt ihre Welt einstürzen. Ana Colar ist 28, sie spendet seit Jahren Blut und kennt als Biologiestudentin die mendelsche Vererbungslehre im Schlaf: „Meine Mutter hat die Null, mein Vater Null – aber daraus wird nicht meine Blutgruppe AB!“ Es schießt ihr durch den Kopf: „Mein toter Vater ist nicht mein Vater!“

Colar erzählt, wie sie stumm die Schranktür zuklappt, den Ausweis und das Familienbuch an ihre Brust drückt und an nichts denken kann. Wie sie die Dokumente wie in Trance vor ihrer Mutter Marija ablegt. Die ist im Sessel versunken, vergräbt das Gesicht in den Händen. Von der Trauer stürzt Ana Colar in die Wut. Trauer um ihren Vater, der gerade mit 40 an Krebs starb. Wut auf ihre Mutter. Ist sie ein Kuckuckskind? Sie wollte doch nur das Familienbuch holen, für die Sterbeurkunde, für Formalitäten, um sich abzulenken. Und dann fand sie den Blutspendeausweis.

Colar erinnert sich, wie sie in das faltige Gesicht ihrer Mutter blickt und sagt: „Gerade hat mich ein riesiges schwarzes Loch verschluckt.“ Ihre Mutter versteht nicht: „Was? Ich weiß doch, dass Papa gerade gestorben ist.“

Dann sieht ihre Mutter den Blutspendeausweis auf dem Tisch. Ihr dämmert, dass der Moment da ist, vor dem sie immer Angst hatte – zum unmöglichsten Zeitpunkt. Dann kommt es über ihre Lippen: „Dein sozialer Vater ist nicht dein biologischer Vater.“ Ana, das Spenderkind. Dieses Geheimnis hüteten ihre Eltern, lebten eine Lüge. „Wir haben es aufgeschoben. Es war so viel Zeit und immer kam etwas dazwischen.“ 15 Jahre lang hegten die Colars einen unerfüllten Kinderwunsch. Nach einer Spermaanalyse war klar, dass kein natürlicher Weg dahin führt. Also wurde Ana Colar auf dem gynäkologischen Stuhl gezeugt – durch einen Frauenarzt, der mit der Spendersperma-Spritze in die Gebärmutter eindringt.

Diese Wahrheit erträgt Colar nicht: „Ich fühlte mich wie Frankensteins Monster aus dem Reagenzglas und lief heulend aus dem Zimmer. Ich war zerrissen zwischen Wut, Trauer und diesem großen Vertrauensbruch.“ Nach ihrem Zusammenbruch bewertet Ana Colar jede Minute ihrer Kindheit plötzlich anders. Warum hat sie nichts gemerkt? Dabei war sie stolz auf ihre Segelohren, die genau aussahen wie die von Papa. Das Leben einer wohlhabenden kroatischen Auswandererfamilie in Frankfurt. Die Ferien bei den Großeltern an der Adria. „Niemand kam und sagte ‚April, April‘.“

Ihre Wut will sie nicht an ihrer Mutter auslassen: „Nach Vaters Tod hatte ich nur noch Mitleid mit ihr.“ Immer wieder schaut Colar auf Segelohren. Sie fragt sich, ob das ihre Halbgeschwister sind, ob das ihr Spendervater ist. Dann irgendwann wartet sie vor einer Villa in Darmstadt. Im Kofferraum das Fotoalbum ihrer Kindheit. Ein Mann mit grauen Haaren und Poloshirt verlässt das Haus, Ana Colar ruft: „Sie haben mich 1982 in Ihrer Praxis gezeugt.“ Der pensionierte Arzt schreckt auf, ringt dann um Worte: „Ich kenne den Spender nicht, und die Unterlagen sind vernichtet.“ Ana Colar wird ihren biologischen Vater niemals finden. „Seien Sie dankbar“, sagt der Arzt, „Sse tragen hochwertiges genetisches Material. Ein deutscher Spender mit Hochschulabschluss, ohne Erbkrankheiten und Eins-a-Stammbaum, typgleich mit Ihrem Vater. Ohne mich gäbe es Sie nicht.“ Er will sie beruhigen. „Nur ein kleiner schwarzer Fleck in Ihrer Vergangenheit, den niemand kennt.“

Doch Ana Colar findet keine Ruhe. Sie besucht eine Samenbank in Berlin, liest dort auf dem Schild: „Kommen Sie bei uns.“ Verstörend sind nicht die Kabinen voller Fetischbilder, künstlicher Brüste, Pornos, Sprühflaschen mit „Citrusfrisch“. Angst macht Colar der Katalog mit den süßen Kindern und den großen Augen. „Diese Industrie zieht alle Register bei Paaren, die seit Jahren um ein Kind kämpfen“, sagt sie. „Das ist eine Kommerzialisierung von Träumen. Meine biologischen Eltern hatten nie eine liebevolle Beziehung. Stattdessen schaut ein Arzt, ob es passt. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten weg. Wer hat mich eigentlich gefragt? Heiligt der Zweck alle Mittel?“

Wie Ana Colar wird fast kein Spenderkind seinen biologischen Vater finden. Dabei gibt es in Deutschland eigentlich gar keine anonymen Spender. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht klar: Das Wissen um die biologische Abstammung gehört zur Menschenwürde. Seit 2006 speichern Ärzte den Spender 30 Jahre lang – für den Fall, dass ein Spenderkind danach fragt. Doch in der Praxis sperren sich die Mediziner. Jan-Hendrik Heinrichs vom Forschungszentrum Jülich beschäftigt sich mit wissenschaftlicher Ethik und kennt dafür einen Grund: „Das schützt Spender, die zu finanziellem Unterhalt herangezogen werden könnten.“ Cathrin Poschenrieder von der Anwaltskanzlei Ehrhardt & Goebel geht noch einen Schritt weiter: „Wird der Spender verklagt, fürchten die Ärzte, dass der Spender dann gegen sie klagt.“

Thomas Katzorke ist einer der führenden Fortpflanzungsmediziner in Deutschland – mit eigenem Zentrum in Essen. Er liefert den Schweigenden Argumente: „Ich habe Bedenken, dass Spenderkinder in die Privatsphäre des Spenders und seiner Familie eindringen.“ In einem Aufsatz fordert er, dass Spender ohne finanzielle Verpflichtungen bleiben, „auch im Falle der Vaterschaftsfeststellung“. Er schreibt, dass ein „Mangel an Spendern“ drohe und Ärzte nicht zur Herausgabe der Spenderdaten gezwungen werden können – nur im schlimmsten Fall drohe Schadenersatz. Ehepaare unterschreiben bei ihm vor der Samenspende einen Vertrag, der finanzielle Klagen ausschließt. Dieter Sturma vom Institut für Wissenschaft und Ethik hält solche Verträge für sittenwidrig: „Das sind Verträge ohne Zustimmung des Spenderkindes. Spender haben keinen Anspruch auf Anonymität. Mit 18 Jahren müssen die Spenderkinder die Wahrheit erfahren, denn sonst bestimmen Erwachsene über das Grundrecht eines anderen Erwachsenen.“ Ein ethisches Dilemma.