Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft

Der als "Abmahnanwalt" berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft. Das Kammergericht hat am 2. Februar 2009 seine Revision verworfen.

Muss in Haft: Abmahnanwalt Gravenreuth. Bild: screenshot/gravenreuth.de

Wegen versuchten Betrugs an der "taz" wurde der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vom Landgericht Berlin im September 2008 verurteilt. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil, dessen schriftliche Begründung kürzlich veröffentlicht wurde - hatte von Gravenreuth Revision eingelegt. Diese hat das Kammergericht jetzt nicht nur verworfen, sondern den Spruch des Landgerichts sogar noch verschärft. Dieses war lediglich von einem "versuchten" Betrug ausgegangen, die Kammerrichter hingegen sahen einen vollendeten Betrug zum Nachteil der taz. Die Begründung des Urteils kann auf der Website des taz-Anwalts Jony Eisenberg nachgelesen werden.

Gravenreuth hatte die taz wegen einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird. Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen. Erst eine einstweilige Verfügung zu Gunsten der taz brachte diese Pfändung vom Tisch. Danach verlor von Gravenreuth die zivilrechtlichen Verfahren, in denen festgestellt wurde, dass das auch von Behörden verwendete "double opt in"-Verfahren mit einer automatischen Bestätigungsmail rechtmäßig ist. Nachdem bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths im Januar 2007 ein Telefax-Schreiben der taz zu Tage kam, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, lies die taz über ihren Rechtsanwalt Jony Eisenberg Anzeige wegen Betrugs erstatten. Nach dem Urteil des Kammergerichts ist die Verurteilung nunmehr rechtskräftig, wann der betrügerische Advokat seiner Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.