Innenminister Schäuble will das Ausspähen von Mitarbeitern nicht gesetzlich untersagen und mahnt, Korruptionsbekämpfung nicht zu diskreditieren. Gewerkschaften und Datenschützer plädieren für ein generelles Verbot.

Gibt dem "Fortschritt in der Datentechnik" die Schuld: Innenminister Schäuble. Bild: dpa
BERLIN dpa Nach den Datenaffären bei Bahn und Telekom wird der Ruf nach einem Verbot des Ausspähens von Arbeitnehmern lauter. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sich zwar gegen so ein Verbot aus, schloss aber strengere Regeln für mehr Datenschutz nicht aus. Sollte sich dringender Handlungsbedarf ergeben, müsse ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden, sagte er vor einem Spitzentreffen zum Datenschutz an diesem Montag dem Tagesspiegel.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Verdi forderten ein generelles Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern. Bestimmte Ausnahmen sollten aber zugelassen werden. "Dann ist der Rechtsbereich übersichtlich", sagte Verdi-Chef Frank Bsirske in der ARD. "Für Ausnahmefälle muss es klare Bedingungen geben", sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer im RBB. Das Gesetz müsse klarstellen, was der Arbeitgeber auf gar keinen Fall dürfe.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte im Bayerischen Rundfunk verschärfte Sanktionen in einem neuen Gesetz. Es dürfe in Zukunft nicht mehr so weit kommen wie bei der Bespitzelung der Mitarbeiter durch die Bahn. Schaar warf der Bundesregierung vor, dieses Thema aus Rücksicht auf die Wirtschaft zu zögerlich angegangen zu sein. "Jetzt zeigt sich aber, dass das ein Fehler war."
Schäuble machte dagegen neuere Techniken dafür verantwortlich, dass das Thema jetzt ansteht. "Der Fortschritt in der Datentechnik der letzten Jahre hat ganz wesentlich dazu geführt, dass Untersuchungen zur Korruptionsbekämpfung heute zu Problemen führen, die es früher gar nicht gab." Der Kampf gegen Korruption dürfe jetzt aber auch nicht völlig diskreditiert werden, sagte der Minister.
Im Einzelnen forderte Schaar besonderen Schutz von Bewerberdaten bei Einstellungstests sowie eine generell eine Zweckbindung von Daten. "Daten, die für bestimmte Zwecke im Arbeitsverhältnis erhoben worden sind, dürfen nur für diese Zwecke und nicht beispielsweise auch zu Überwachungszwecken verwendet werden", forderte er im RBB.
Die Arbeitgeber halten die bestehenden Vorschriften im Grundsatz für ausreichend. Überprüft werden solle aber der konzerninterne Austausch von Personaldaten, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, im SWR. Der FDP-Innenexperte Max Stadler sprach sich dagegen für ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer aus. "Da wir jetzt laufend überrascht wurden, in renommierten Unternehmen noch dazu, ist der Gesetzgeber am Zug", sagte Stadler im NDR.
Nach der massenhaften Datenerhebung bei Bahn und Telekom wollte Schäuble das Problem am Montag mit Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), dem Datenschutzbeauftragten sowie den Spitzen von Gewerkschaften und Arbeitgebern besprechen.
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Leserkommentare
17.02.2009 10:50 | menschmeia
...er kann sich ja schlecht selber Adabsurdum führen, unser Überwachungsbeauftragter.
17.02.2009 00:54 | vic
Schäuble, der scheinheilige Datenschützer. Das ist echt der Gipfel.
16.02.2009 22:31 | Werner Lorenzen-Pranger
Daß Schäuble, der ja selbst ausschnüffeln wil was nur geht, hier keine Hilfe ist, ist doch klar, oder?