Neonazi-Attacke auf Raststätte: Bundesweite Fahndung
Nach der Neonazi-Attacke auf einer Raststätte bei Chemnitz sucht jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch bundesweit nach den Schlägern.
BERLIN taz Im Falle der Neonazi-Attacke auf der Autobahnraststätte Rabensteiner Wald bei Chemnitz suchen Ermittler bundesweit nach den Tätern. Es werde wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch ermittelt, sagte der Chemnitzer Oberstaatsanwalt Bernd Vogel der taz. Dabei führe eine Spur in den Dortmunder Raum.
Am Sonnabend vor einer Woche war eine Gruppe von Männern und Frauen an der Rastanlage angegriffen worden, die sich auf dem Weg von Weimar nach Dresden befunden hatten. Sie wollten gegen den Neonazi-Aufmarsch anlässlich der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg protestieren. Ein Opfer berichtete der taz, Rechtsextreme hätten ihn und zwei Mitfahrer mit Flaschen beworfen, in den Räumen der Raststätte eingekesselt und geprügelt. Auch als die drei versuchten, durch den Hinterausgang zu entkommen, seien sie getreten und verfolgt worden. Diese Szene hatte einer der Weimarer fotografiert, das Foto hatte die taz in ihrer Mittwochsausgabe gedruckt.
Auf dem Foto ist ein Mann mit Glatze zu sehen, der einer Skinhead-Gruppe mit dem Namen "Skin-Front Dorstfeld" zugeordnet werden kann. Dorstfeld ist ein Stadtteil von Dortmund. "Es sollen welche im Umfeld von Dortmund wohnen", bestätigte Oberstaatsanwalt Vogel. Der Staatsschutz der Chemnitzer Polizei habe mehrere Kollegen in Deutschland um Amtshilfe ersucht. Nachdem die Angegriffenen mit dem Auto geflüchtet waren und die Polizei alarmierten, hatten Beamte einen Bus gestoppt und einige Rechte in Gewahrsam genommen. Von ihnen sind also die Personalien bekannt. "Es muss eruiert werden, ob das der richtige Bus war", sagte Vogel. Nun würden an verschiedenen Orten Verdächtige und Opfer gehört und Fotos vorgelegt. Bis Ende der nächsten Woche rechne er mit Ergebnissen.
Landfriedensbruch liegt dann vor, wenn jemand an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen teilnimmt, die von einer Gruppe ausgehen. Es reicht auch, wenn diese Gewaltakte nur angedroht werden. Die Aktion muss die öffentliche Sicherheit gefährden.
Neben der Attacke an der Raststätte bei Chemnitz gab es nach dem Aufmarsch in Dresden am 13. Februar einen weiteren Gewaltakt an der Raststätte Teufelstal in Thüringen. Auch dort wurden Menschen verletzt, ein Mann erlitt einen Schädelbruch. (taz)
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