Für Aale was dabei

LEGISLATUR Kurz vor den Wahlen stimmt das Parlament noch eine Reihe neuer Gesetze durch. Fische, Badegäste und Niedriglöhner können sich freuen, die Zeugen Jehovas nicht

Öffentliche Aufträge gibt es künftig nur noch ohne Eintrag in der Schmiergeld-Kartei

VON CHRISTIAN JAKOB

Acht Wochen sind es bis zur Landtagswahl, zwei Mal tritt das alte Parlament noch zusammen. Und auch wenn keine grundlegenden Änderungen der Machtverhältnisse zu erwarten sind: Am Ende der Legislaturperiode wollen SPD und Grüne noch eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen zum Abschluss bringen.

Die jüngste Initiative ergriff der Waller SPDler Jürgen Pohlmann. Der beantragte letzte Woche, die Steinbrecheranlage am Waller Feldmarksee zu stoppen. Die Waller SPD hatte gewettert, der Stadtteil werde „zum Mülleimer Bremens“, Pohlmann nannte die Haltung des Umweltressorts zu dem Steinschredder „Irrsinn“. Im April dürfte die Bürgerschaft eine Änderung des Bebauungsplanes beschließen. „Danach kann da gar nichts mehr passieren“, versichert Grünen-Sprecher Matthias Makosch.

Noch vor der Wahl soll auch verhütet werden, dass es dem europäischen Aal, Anguila Anguila, an den Kragen geht. Dessen Bestände schrumpfen dramatisch, die EU hat deshalb schon 2007 eine Aalverordnung erlassen, Bremen diese aber noch nicht umgesetzt. Die ausstehende Änderung des Fischereigesetzes soll dies ändern. Verstöße gegen selbiges werden allerdings billiger: Bislang war ein Bußgeld von bis zu 10.000 D-Mark vorgesehen, künftig werden höchstens 5.000 Euro fällig. Wo man schon dabei ist, werden gleich noch „Krebs- und Weichtiere“ in den Stand von Fischen im Sinne des Gesetzes erhoben.

Nicht als schützenswerte „Körperschaft öffentlichen Rechts“ hingegen werden die Zeugen Jehovas betrachtet. Sie hatten den nur sehr schwer einklagbaren Status beantragt – das Parlament wird auf Empfehlung des Rechtsausschusses wohl ablehnen. Die Mühe, ihnen „strafwürdiges Verhalten“ nachzuweisen, macht man sich nicht: Nach einer durchaus zweifelhaften Anhörung im Februar hatte der Ausschuss die „Rechtstreue“ der Zeugen ganz abstrakt für mangelhaft befunden.

So stufen auch viele BremerInnen den Schutz vor Bahnlärm ein. Umweltsenator Reinhard Loske soll deshalb prüfen, ob der anschwellende Güterzugverkehr in Richtung Nordseehäfen künftig um Bremens Wohngebiete herumgeleitet werden kann. Außerdem sollen die Fahrpläne von BSAG, Nordwestbahn, Metronom und Bahn aufeinander eingetaktet werden.

Auch wenn sie dezent als „vorteilsgewährende Unternehmen“ umschrieben werden, will Rot-Grün künftig Firmen, die Schmiergelder verteilen, doppelt strafen: Sie sollen „nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern nachhaltig von einer Marktteilnahme ausgeschlossen werden“. Am liebsten wäre den beiden Parteien dafür eine bundesweite Sünderkartei, um diese Firmen zumindest von öffentlichen Aufträgen dauerhaft auszuschließen. Doch die ist nicht in Sicht – die CDU hatte sich dagegen gesperrt. Und so wird die Bürgerschaft ersatzweise die Errichtung eines bremischen Korruptionsregisters bei der Innenbehörde beschließen. Dort sollen auch Vergehen wie „Steuerunehrlichkeit, illegale Beschäftigung oder wettbewerbswidrige Absprachen“ gelistet werden. Öffentliche Aufträge kriegt künftig nur noch, wer hier keinen Eintrag hat.

Und noch ein Kriterium müssen öffentliche Auftragnehmer künftig erfüllen: Die anstehende Novelle des „Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards“ verpflichtet sie, ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zu bezahlen.