Die Geschlechter nähern sich in ihrer Verwundbarkeit einander an

Redet über eure Rollen!

Kommentar von BARBARA DRIBBUSCH

Es ist eine Hoffnung: Nach Plänen aus dem Familienministerium können sich Väter und Mütter künftig gleichzeitig in Elternzeit begeben - und zwar bis zu 14 Monate lang. Dabei beziehen sie anteilig Elterngeld und haben so die Möglichkeit, Teilzeitarbeit und Kinderbetreuung untereinander besser abzustimmen. Bisher kann ein Paar nur sieben Monate lang parallel Elterngeld beziehen und Teilzeitjobs ausfüllen. Die geplante neue Flexibilität klingt gut und erfreut die Väterbüros. Die Frage ist nur, welche Väter solche Optionen tatsächlich umsetzen in Zeiten des verschärften Konkurrenzkampfes auf dem Jobmarkt.


				BARBARA DRIBBUSCH

Barbara Dribbusch ist Inlandsredakteurin der taz. Foto: taz

Nicht nur Frauen, sondern auch Männer leiden heute unter einer widersprüchlichen Hydraulik, wenn es darum geht, soziale Rollen auszufüllen und auszuhalten. So müssen Väter mehr Familienarbeit übernehmen, weil ihre Partnerinnen den Anschluss im Job nicht verpassen dürfen. Das neue Unterhaltsrecht betont die wirtschaftliche Eigenverantwortung der Frau. Dabei genügt es heute nicht mehr, nur für die Gegenwart zu sorgen - das Entgelt sollte möglichst auch noch ausreichen, etwas private Altersvorsorge anzusparen.

Unser Job- und Entlohnungssystem ist aber hierarchisch aufgebaut: Nur wer aufsteigt, verdient mehr. Doch alles, was nach "Führung" aussehen soll, verlangt vielerorts eine ausgewalzte zeitliche Präsenz, weil sich mit dem Chefsein immer noch patriarchale Vorstellungen über eine "Vorbildfunktion" verbinden. Dieses Drucksystem stresst Männer.

Von widersprüchlichen Rollenerwartungen können Frauen aber schon länger ein Liedchen singen. Die Geschlechter nähern sich in ihrer seelischen Verwundbarkeit also einander an. Sie müssen darüber sprechen und über die Familienarbeit rechtzeitig - also zum Zeitpunkt ausgeglichener Machtverhältnisse - verbindlich verhandeln. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Egal, welche Optionen der Gesetzgeber noch schafft.

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