URTEIL
: Schlappe für Abtreibungsgegner

STRASSBURG | Abtreibungsgegner dürfen Frauenärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht als „Tötungsspezialist“ bezeichnen. Eine solche Herabsetzung sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern in Straßburg. Eine Verurteilung wegen Beleidigung sei dann gerechtfertigt und verletze nicht die Menschenrechtskonvention. Eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung liege nicht vor, so das Urteil. (epd)