Urteil zu Wahlbetrug im Altenheim vertagt

MANIPULATION Heimbetreiberin hatte Bewohner zur Wahl ihres Mannes und Sohnes aufgefordert

Zur Belohnung fürs „korrekte“ Wählen gab es Schokolade oder Zigaretten

Das Urteil gegen eine ehemalige Altenheim-Betreiberin aus Wietze (Kreis Celle) wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses ist überraschend vertagt worden. „Es wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten“, erklärte der Vorsitzende Richter Matthias Steuernagel am Landgericht Lüneburg.

Mehrere Details seien noch zu klären, begründete Steuernagel den ungewöhnlichen Schritt. Der 67 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, mit Stimmzetteln von Heimbewohnern die Kommunalwahl 2006 in Wietze zugunsten ihres Ehemannes und Sohnes manipuliert zu haben. Der Gemeinderat beschloss daraufhin im September 2008 Neuwahlen.

Sowohl in Lüneburg als auch in Celle haben Heimbewohner ausgesagt, von der Altenheim-Betreiberin überredet worden zu sein, deren Mann oder ihren Sohn zu wählen. Einigen habe man sogar die Hand geführt, damit sie das Kreuz an der entsprechenden Stelle setzten, hieß es in Celle. Als Belohnung hätten sie Schokolade oder Zigaretten erhalten. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Das Amtsgericht Celle hatte die Frau im Juli 2008 in erster Instanz zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. (dpa)