„Boat People“ erhalten Rechte

CANBERRA taz | Australiens Oberstes Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass auch außerhalb des Festlands internierte „Boat People“ vor australischen Gerichten klagen dürfen. Die Kläger, zwei in australischen Gewässern aufgegriffene Flüchtlinge aus Sri Lanka, erhalten das Recht, gegen ihren abschlägigen Asylentscheid zu klagen. Das Gericht stellte damit die Zukunft einer bald zehn Jahre alten Asylpolitik in Frage, die als eine der restriktivsten der westlichen Welt gilt. Wer als Bootsflüchtling in australischen Gewässern von der Marine abgefangen wurde, wurde bisher auf der abgelegenen Weihnachtsinsel interniert und hatte dort keinen Zugang zur Justiz. Diese Politik war von der früheren konservativen Regierung vom Premier John Howard eingeführt worden, um Flüchtlinge abzuschrecken. Die Konsequenzen des Urteils sind noch nicht klar. Einige Beobachter meinen, die Internierung außerhalb des Festlands sei nicht mehr legitim. Hunderte auf Abschiebung wartende Asylsuchende könnten nun klagen. URS WÄLTERLIN