Kommentar von CHRISTIAN RATH
Das Bundesverfassungsgericht hält Europa nicht auf, streut aber dennoch viel Sand ins Getriebe. Die Karlsruher Richter erlauben zwar, dass Deutschland jetzt den EU-Reformvertrag unterschreiben darf. Sie verlangen jedoch, dass zuvor der Bundestag mehr Kontrollrechte erhält. Die Richter erlauben auch, dass die europäische Integration mittelfristig weitergeht, aber nur unter strenger Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich halten die Richter langfristig sogar einen europäischen Bundesstaat für möglich, aber nur unter Aufgabe des Grundgesetzes.

CHRISTIAN RATH ist rechtspolitischer Korrespondent der taz. Foto: privat
Das Urteil ist pragmatisch und doch von tiefem Misstrauen geprägt. Europa muss zwar sein, weil die Politik nur in der Gemeinschaft handlungsfähig bleibt. Doch die eigentliche Sorge gilt dem deutschen Nationalstaat, seiner Demokratie und seiner Souveränität.
Ganz deutlich wird das beim Thema "innere Sicherheit". Wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, werden in diesem Bereich Mehrheitsentscheidungen möglich. Erstmals kann das Europäische Parlament dann mitentscheiden. Die Richter interessiert aber nicht der demokratische Fortschritt, für sie zählt nur der Verlust eines deutschen Vetorechts.
Dabei ist doch vom Europäischen Parlament viel eher eine Kontrolle und Mäßigung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit zu erwarten als vom jeweiligen deutschen Innenminister und der ihn tragenden Mehrheit im Bundestag. Die Karlsruher Richter sehen im europäischen Reformvertrag weniger neue Chancen, als vor allem neue Probleme. Insofern ist es ein sehr deutsches Urteil.
Dabei wird Karlsruhe von seinen Kontrollrechten wohl auch in Zukunft moderat, wenn nicht sogar europafreundlich Gebrauch machen. Auch im Urteil zum Maastricht-Vertrag hatte sich das Bundesverfassungsgericht 1993 zur Gouvernante Europas aufgeschwungen, es dann aber zum Glück bei einer drohenden Geste belassen.
Das Urteil passt aber zu den nationalistischen Stimmungen, die andere europäische Länder derzeit prägen. Die eigentliche Gefahr besteht deshalb darin, dass nun die Verfassungsgerichte in den anderen 26 EU-Staaten dem Karlsruher Beispiel folgen und sich ebenfalls zu Oberaufsehern der EU machen. Zu viel Sand im Motor kann auf Dauer aber auch ein recht robustes Gefährt wie die EU stoppen.
Bei der Neuwahl am 17. Juni dürfen die Rechten mit dem Einzug ins Parlament rechnen. Die bürgerlichen Parteien des Landes müssten eine Front gegen Rechtsradikalismus bilden. von Jannis Papadimitriou
Weltraumtouristen, Satelliten und Versorgungsflüge zur ISS – die Raumfahrt wird privatisiert und kommerzialisiert.

Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

NRW hat gewählt. Die taz hat sich mal angeschaut, wie kreativ die Parteien waren und was das über die KandidatInnen aussagt.

„Verspätet“ – in Berlin trifft das nicht nur einzelne Flüge, sondern ganze Flughäfen. Und was passiert nun in der Hauptstadt?

Leserkommentare
03.07.2009 09:22 | Martin
Die Richter haben deutlich gemacht, dass ein Europäischer Bundesstaat (also mehr oder weniger die Auflösung nationaler Souv ...
01.07.2009 23:39 | AnnaMirl
Wirklich erstaunlich! Da bekommt das deutsche Parlament und die Regierung vom höchsten deutschen Gericht eine Watsche um an ...
01.07.2009 12:57 | Paula
Ich glaube die ganze undifferenzierte Bejubelung des Vertrages seitens der Presse der Herrschenden nimmt schon vorweg was u ...