Arbeitsagentur gerügt

Rechnungshof: BA drängt Jobsuchende aus Arbeitsmarkt. „Nicht mit Auftrag vereinbar“. Agentur widerspricht

Nürnberg/Mainz dpa ■ Der Bundesrechnungshof hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) gerüffelt, weil sie Arbeitslose nach dem Grad ihrer Vermittelbarkeit einteilt. Vor allem die daraus abgeleitete Art der Hilfsangebote dränge einen Teil der Jobsucher aus dem Arbeitsmarkt und widerspreche damit dem gesetzlichen Auftrag der Bundesagentur, heißt es nach BA-Angaben in einem vorläufigen Bericht des Rechnungshofs. Ein Sprecher bestätigte damit einen Bericht des ARD-Magazins „Report Mainz“.

Der Sprecher sagt allerdings, grundsätzlich sehe der Rechnungshof in der Klassifizierung von Arbeitslosen in sogenannte Marktkunden, Beratungskunden und Betreuungskunden ein „wirksames und wirtschaftliches Vorgehen“. In dem vorläufigen Rechnungshofsbericht heißt es nach Angaben der Arbeitsagentur: „Die Differenzierung ist in sich schlüssig, die dafür vorgesehen Einzelmaßnahmen sind nachvollziehbar.“ Die Rechnungshofkritik beziehe sich allein auf Einzelaspekte der Arbeitslosendifferenzierung. „Hier gibt es einen Dissens zwischen dem Rechnungshof und der Bundesagentur.“

In dem Beitrag von „Report Mainz“ heißt es, die Prüfer äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Programmen der Arbeitsagentur, bei denen Arbeitslose kategorisiert werden mit dem Ziel, einen Teil von ihnen aus dem Arbeitsleben zu drängen. „Das ‚Abdrängen‘ arbeitswilliger Arbeitssuchender aus dem Erwerbsleben ist mit dem sozialpolitischen Auftrag der Bundesagentur nicht vereinbar“, wird aus dem Bericht der Prüfer zitiert. Zudem sei die Zuordnung der Arbeitslosen in einer der drei Fallgruppen nach Rechnungshofeinschätzung in 36 Prozent der Fälle nicht nachvollziehbar.

Der Arbeitsagentur-Sprecher widersprach, die Klassifizierung der Arbeitslosen sei rechtlich zulässig. „Sie ist auch vereinbar mit unserem sozialpolitischen Auftrag“, sagte er. Entschieden verwahrte er sich gegen den von „ ‚Report‘ suggerierten Eindruck, die BA schiebe sogenannte Betreuungskunden ab“. Jahrzehntelange Erfahrungen hätten vielmehr gezeigt, dass bei bestimmten Langzeitarbeitslosen einfache Fortbildungen keinen Sinn machten. Viele von ihnen müssten erst in Trainingsmaßnahmen und Praktika auf regelmäßige Arbeit vorbereitet werden. Trotzdem sei die Behauptung falsch, die BA tue nichts für Betreuungskunden.