Kommentar Klagen gegen die Polizei: Überzeugungstäter stoppen

Sind erstmal Gerichtsurteile gesprochen, muss auch die Politik mehr tun, als Unrecht durch Uniformierte einfach abzunicken.

Die Lethargie scheint oft nachvollziehbar: Was bringt es denn, wenn das Verwaltungsgericht nach Jahren entscheidet, dass ein lang zurückliegender Polizeieingriff rechtswidrig war? Wen interessiert's, könnte man sich fragen. Und doch ist das zu kurz gedacht.

Sicher: Polizeiführer wie Peter Born und Hartmut Dudde sind Überzeugungstäter. Sie wissen genau, was sie nicht dürfen - und sie tun es dennoch. So gibt Born zu, beim Schanzenfest den Schulterblatt-Boulevard aufgemischt zu haben, bevor es überhaupt zu Krawall gekommen ist. "Heute fangen wir mal an", wollen Zeugen zudem aus dem Munde von Dudde an Kollegen gehört haben: "Haut mal schön rein."

Doch Gerichtsurteile zeigen auch Wirkung. So bei der leidigen Praxis, das Tragen von Transparenten an der Seite einer Demo zu untersagen. Seitdem eine Klage bei Gericht anhängig ist, ist diese Auflage aus dem Repertoire gestrichen worden. Auch die Praxis der einschließenden Begleitung - "Wanderkessel" genannt - steht zurzeit zur Disposition.

Und Urteile können den Politikern, die für die parlamentarische Kontrolle der Polizei zuständig sind, um die Ohren gehauen werden. Denn diese haben in den letzten Jahren zu oft Unrecht durch die Polizei obrigkeitshörig abgenickt - auch und gerade die oppositionellen Sozialdemokraten.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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