SPD und Verbraucherschützer fordern Entschädigung für Gasag-Kunden, die Preiserhöhungen schlucken mussten.von GRIT WEIRAUCH
Für die Gasag wird das Urteil zur Unwirksamkeit ihrer Verträge teuer werden, auf mehr als 300.000 ihrer Kunden wartet hingegen ein Geldsegen ihres Gasversorgers. Das folgern SPD und Verbraucherschützer aus der jetzt veröffentlichten Begründung eines Urteils des Bundesgerichtshofs von vor drei Wochen. Kunden mit den Sonderverträgen "Aktiv" oder "Vario" dürfen demnach hoffen, die gezahlten Tariferhöhungen zwischen 100 bis 200 Euro pro Jahr zurückzubekommen. Daniel Buchholz, umweltpolitischer Sprecher der SPD: "Rein rechtlich muss die Gasag alle Kunden, die von einer einseitigen Preiserhöhung betroffen waren, angemessen entschädigen - sei es durch Preissenkung, Rückerstattung oder eine andere Form des Ausgleichs."
Mitte Juli hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die sogenannte Preisanpassungsklausel in früheren Verträgen des Unternehmens unwirksam ist. Die Gasag hatte sich darin das Recht eingeräumt, bei steigenden Ölpreisen die Tarife anzuheben, sich aber nicht verpflichtetet, zu bestimmten Zeitpunkten die Preise zu senken, bemängelte der BGH. Bisher sahen Verbraucherschützer nur einen Anspruch auf Entschädigung für rund 50.000 Kunden, die nur noch unter Vorbehalt gezahlt hatten. Eine Rückerstattung bei allen Sondervertragskunden würde das Unternehmen bis zu 50 Millionen Euro kosten.
Ende vergangener Woche trafen sich laut Buchholz Gasag-Manager zu einem ersten Sondierungsgespräch mit Verbraucherschützern. "Die Gasag zeigt sich gesprächsbereit", lobt der SPD-Politiker. In den nächsten zwei Wochen wolle man eine Lösung vorlegen, zitiert der Tagesspiegel einen Unternehmenssprecher. Das sollte die Gasag auch, denn die Verbraucherschutzzentrale droht mit einer Sammelklage, sollte der Gasversorger seinen Kunden nicht weit genug entgegenkommen.
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