Hungern oder keine Miete zahlen, das kann für sanktionsbetroffene Hartz-IV-Bezieher zur Frage werden. Experten kritisieren, dass mit Sanktionen Sparvorgaben erfüllt werden.von Eva Völpel
BERLIN taz | Mit ihrer Forderung, die Verhängung von Sanktionen beim Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") auszusetzen, machte vergangene Woche das "Bündnis für ein Sanktionsmoratorium" von sich Reden. Das Existenzminimum bei Hartz-IV-Beziehern dürfe nicht angetastet werden und der Sanktionsapparat sei "grundlegend zu überdenken", so die Forderung von Politikern der Linken und den Grünen sowie von Vertretern zahlreicher Sozialverbände und Erwerbsloseninitiativen.
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Seit 2007 kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei sogenannten Pflichtverletzungen des ALG-II-Leistungsbeziehers Sanktionen verhängen. Wer seine mit der BA abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, eine zumutbare Arbeit oder einen Ein-Euro-Job ablehnt oder abbricht oder das Bewerbungstraining schwänzt, dem können für drei Monate 30 Prozent seiner Hartz-IV-Regelleistung (derzeit: 359 Euro/Monat) gekürzt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung sind Kürzungen um 60 oder gar 100 Prozent möglich. Erscheint man gar nicht zu seinem Termin im Job-Center, wird um 10 Prozent gekürzt.
Für die unter 25jährigen gelten laut Gesetz verschärfte Sanktionsvorgaben. Ihnen wird der Regelsatz bereits bei der ersten Pflichtverletzung vollständig gestrichen, beim zweiten Mal können auch die Unterkunftskosten ausgesetzt werden.
97.000 Mal gab es in 2008 solche "Totalkürzungsfälle" bei den Jüngeren. Die Sanktionsquote liegt zudem, so stellt eine Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle im Juni fest, bei 9,7 Prozent. Bei den 25- bis unter 50-jährigen sind es nur 3,9 Prozent. "Die meisten und härtesten Sanktionen treffen also eine Altersgruppe ... die nicht weniger arbeitsbereit ist als der Gesamtdurchschnitt", zieht man in Halle das Fazit. Insgesamt hegt man "erhebliche Zweifel, ob ein treffegenaues Sanktionssystem überhaupt realisierbar ist".
Bei der AWO in Ludwigsburg wertet Holger Scharff die Leistungskürzungen als "Grundrechtsverletzungen", die sich ethisch und sozialpolitisch nicht rechtfertigen ließen. Erwerbsloseninitiativen bemängeln, dass sich die Ernährungs- und Gesundheitslage der Betroffenen noch einmal verschlechtere, Beratungsstellen in Münster sehen zudem einen Zusammenhang zwischen Sanktionen und sogenannten Wohnungsnotfällen - Hartz-IV-Bezieher müssten eben zwischen "hungern oder Miete nicht bezahlen" abwägen.
Den Moratoriumsanhängern stößt auch auf, dass durch die Sanktionen Sparvorgaben erfüllt würden. So habe das Arbeitsministerium den Job-Centern für "das Abschwungjahr 2009" auferlegt, die Existenz sichernde Leistung gleich um drei Prozent zu senken.
Auch beim Arbeitsamt Münster sieht der stellvertretende Geschäftsführer Uwe Brummerloh die hohe Zahl der verhängten Sanktionen - in seiner Behörde war das in 2008 rund 6.500 Mal der Fall - durchaus kritisch. Er sagt aber auch: "Ohne das geht es nicht, unsere Arbeit würde sonst deutlich leiden." Bleibt unter anderem die Frage, ob eine Sanktion immer zu Recht verhängt wird: Allein 37 Prozent der in 2008 eingelegten Widersprüche gegen Sanktionen wurde voll statt gegeben. EVA VÖLPEL
@Stefan S. ...
So kritik- und verbesserungswürdig Teilaspekte von "Hartz IV" auch sein mögen (an der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe ...
Da die taz immer wieder "vergißt" auf die Originalseiten zu verweisen, anbei die Links zu: ...
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