Wohnschein für manche Geduldete

Ausländer mit einem Duldungsstatus sollen in Berlin unter bestimmten Umständen künftig leichter einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Damit wären sie in der Lage, als Mieter eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wie etwa eine Sozialwohnung zu beziehen, erklärte die Berliner Integrationsbeauftragte Monika Lüke am Montag. Bedingung sei, dass für die Menschen ein sogenanntes dauerhaftes Abschiebungshindernis besteht. Zudem dürfen sie nicht zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sein und Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für eine private Unterkunft haben. Lüke sprach von einer wichtigen Erleichterung für langjährig Geduldete, auch wenn die neue Regelung nur für einen kleinen Kreis gelte. Eine eigene Wohnung sei ein wichtiger Schritt zur Teilhabe. (epd)