Anwalt beklagt Polizistenbonus

JUSTIZ Ein handgreiflich gewordener Polizist müsse auch angeklagt werden, fordert ein Rechtsanwalt

Es wäre nicht das erste Mal, dass ein prügelnder Polizist unbehelligt davonkommt. Die Beweise seien eindeutig, dass der Beamte Roger G. seinen Mandaten zusammengeschlagen habe, sagte Rechtsanwalt Claus Förster am Mittwoch. Ein Staatsanwalt habe das Verfahren gegen den Polizisten aber eingestellt. Nur die Generalstaatsanwaltschaft könne die Entscheidung noch korrigieren. Bei der hat Förster nun Beschwerde eingelegt.

Nahe dem Neuköllner Hermannplatz sei sein Mandant am 1. Mai 2011 gegen 20.30 Uhr von dem Beamten G. mit fünf Faustschlägen zu Boden gestreckt worden, so der Anwalt. Sein Mandant habe an einer Hauswand gelehnt, als es passierte. Ein Journalist bezeuge das. Zwei der Faustschläge seien zudem auf Video dokumentiert.

Es kam wie oft: Der Geschädigte wurde wegen Landfriedensbruchs und Widerstands sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Am 12. Juni 2013 befand das Gericht, der Mann sei unschuldig und sprach ihn frei. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten mündete dennoch in keine Anklage. Am 18. Oktober 2013 stellte ein Staatsanwalt das Verfahren gegen G. ein. Nicht einmal das Protokoll des Prozesses gegen seinen Mandaten habe sich der Ermittler angesehen, klagte Förster. Der „skandalöse Vorgang“ zeige einmal mehr, dass Polizisten bei der Justiz einen Glaubwürdigkeitsbonus genössen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft kommentierte den Vorgang so: „Die Beschwerde wird geprüft“. PLU