taz gewinnt vor Gericht: Man darf über "Bild"-Leser lachen

Der auf Betreiben des Springer-Konzerns verbotene taz-Kinospot ist wieder zu sehen. Im Streit vor dem Bundesgerichtshof siegte die taz gegen die "Bild"-Zeitung.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.