Weil sie sechs Maultaschen im Wert von ein paar Euro mitnahm hat eine Altenpflegerin ihren Arbeitsplatz verloren. Die Essensreste wären nach Angaben der Frau im Müll gelandet.

Maultaschen wie diese zerstörten das Vertrauen der Konstanzer Spitalstiftung. Bild: dpa
BERLIN afp/ap/dpa | Die fristlose Kündigung einer 58-jährigen Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen ist rechstens. Das Arbeitsgericht in Radolfszell wies damit eine Klage der fristlos gekündigte Frau ab.
Die Frau hatte sich nach eigener Darstellung vier Maultaschen aufwärmen wollen, die nach dem Essen der Heimbewohner übrig geblieben waren. Sie wären sonst auf dem Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber, die städtische Spitalstiftung Konstanz, sprach dagegen von sechs Maultaschen, die die Frau in ihrer Handtasche versteckt mitnemen wollte. Insgesamt waren die Maultaschen zwischen drei und vier Euro Wert.
Das Gericht folgte der Argumentation der Spitalstiftung, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei und eine Weiterbeschäftigung unmöglich. Zwar habe es sich um eine geringwertige Sache gehandelt. "Dennoch bestimmt allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird und zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt." Außerdem sei es verboten gewesen, sich mit Essen der Hausbewohner zu bedienen.
Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der 17 Jahre langen Beschäftigung der Frau, wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen.
Das Arbeitsgericht hatte zuvor versucht zu vermitteln: Die Pflegerin hatte aber die vorgeschlagene Abfindung von 25.000 Euro abgelehnt. Der Anwalt der Frau will nun prüfen, ob er weitere Rechtsmittel einlegt.
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Leserkommentare
19.10.2009 01:57 | Jürgen Schwarz
Schäm dich Arbeitgeber!! ...
17.10.2009 01:06 | Scharlie
Banker veruntreuen Millionen, Staats"diener" vergeuden jährlich Steuergelder in Milliardenhöhe, ein Kanzler verschweigt sei ...
17.10.2009 00:04 | Gast
Diese fristlose Kündigung ist wie vorangegangenen dieser Art abscheulich. Die Gerichte entlarven mit ihren Urteilen "im (vo ...