Jack Wolfskin gegen Hobby-Designer: Wenn die Wildnis abmahnt

Rechtsstreitigkeiten um Tierpfoten-Logos kennt die taz nur allzu gut. Jetzt mahnt der Outdoor-Hersteller Jack Wolfskin auch Hobby-Designer ab, die Katzenpfoten-Optik verwenden.

Vorsicht! Ist das auch markenrechtlich abgeklärt? Bild: dpa

BERLIN taz | Tierpfoten machen sich hübsch als Motiv. Und wer hats erfunden? Na? Nein nicht die Schweizer, sondern natürlich die taz. Der Designer Roland Matticzk hatte das "Tazzen"-Logo bereits 1979 für die taz entworfen. Die taz hatte es danach fleißig verwendet, aber nicht markenrechtlich gesichert. Das hat stattdessen 1982 der Outdoorausstatter Jack Wolfskin getan, zumindest für eine ähnlich aussehende Tierpfote. Und seitdem beansprucht Jack Wolfskin die Tierpfote als solche für sich.

Jack Wolfskin ließ jetzt Kleinunternehmer abmahnen, die Pfoten-Designs verkauften. Eine Sprecherin bestätigte auf taz-Anfrage einen Bericht des Onlineportals werbeblogger.de und kündigte eine später erscheinende Pressemitteilung an.

Abgemahnt wurden laut dem Bericht zwei heimwerkenden Damen, die ihre Produkte auf dawanda.de zum Kauf anboten, einem Onlineshop für Selbstgemachtes. Das Sortiment: Zum Beispiel Filz-Portemonees und Stickmuster. “Ich hab heute eine Abmahnung von Jack Wolfskin im Briefkasten gehabt 991 Euro”, schreibt die Taschendesignerin "Fliegenpilzle" letzte Woche im Dawanda-Forum. Ihr Profilfoto zeigt sie mit ihrem Hund.

Zwei Tage später meldet sich Nutzerin "Dasaba" zu Wort: “Huhu, jetzt sind wir schon zwei. Ein 859-Euro-Einschreiben hat mir der Postbote heute gebracht." Ein weiterer Shop des Portals wurde geschlossen, weil dort Katzenpfoten-Aufkleber verkauft wurden. Der Verkäufer schrieb an die Anwälte von Jack Wolfskin. Für die Abmahnung hat er kein Verständnis, und gibt zu Bedenken: "Es sieht so aus, dass Jack Wolfskin, obwohl erst 1981 gegründet, die Rechte an Katzenpfoten hat. Wer hätte das gedacht?! Das muss ich gleich den Alten Ägyptern, Walt Disney und dem Pinken Panther erzählen."

Gegen die taz hat sich Jack Wolfskin gerichtlich durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied im Jahr 2002, dass die taz bestimmte Merchandising-Produkte aus Outdoor-Bereich nicht mit der taz-Tazze bedrucken oder besticken darf - auch dann nicht, wenn neben der Tatze der Schriftzug "die tageszeitung" eine eindeutige Zuordnung erlaubt. Anfang Juli 2006 beschwerte sich Jack Wolfskin über Badetücher mit Tatze und Schriftzug. Das Landgericht Hamburg gab dem Outdoorausstatter recht.

Die taz konterte nicht juristisch, sondern ließ die Tatze auf den restlichen Badetüchern mit einem schwarzen Kreuz übersticken. Fortan bewarb sie die Handtücher mit den Worten: "Wir werfen das Handtuch: Jetzt darf die taz keine tazze mehr zeigen. Jack Wolfskin hat sich beklagt. Deswegen gibt es unser extra großes, knallrotes, flauschiges Badetuch (2 m) mit schönem, silbernem taz-Logo nun mit noch schönerem Kreuzstich. Dafür geht man vor Gericht gerne mal baden. Einmaliger textiler Protest-Beitrag: 43 Euro".

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