Amoklauf Winnenden: Der Vater wird angeklagt
Der Amoklauf von Winnenden hat für den Vater des Amokläufers, Tim K., voraussichtlich ein juristisches Nachspiel. Weil er seine Waffen nicht verschlossen aufbewahrt hatte, habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt.
STUTTGART dpa | Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft werde auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben, teilte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag mit.
Der 17-jährige Tim K. hatte mit einer Waffe seines Vaters, die im Schlafzimmer der Eltern frei zugänglich war, am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen.
Das Justizministerium habe die Entscheidung am Mittwochabend zur Kenntnis bekommen. "Die Staatsanwaltschaft soll gegen den Vater Anklage erheben", sagte Ministeriumssprecher Stefan Wirz. Die Generalstaatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft selbst wollte das Verfahren mit einem Strafbefehl beenden.
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurde gegen den Vater von Tim K. wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt. Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter. Der Grund: Er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er seine Waffe nicht wie vorgeschrieben verschlossen aufbewahrt hatte.
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