Wie Sportwetten-Betrug funktioniert

Der stille Quotenverfall

Wer Spiele zu manipulieren versucht, um die Gewinnchancen zu erhöhen, fügt dem Wettanbieter einen Vermögensschaden zu und ist ein Betrüger. So sieht es der BGH.von MARKUS VÖLKER

Manipulateuren geht es darum, die Wettquote zu verschieben.  Bild:  dpa

Seit dem Prozess gegen Ante Sapina und seine Brüder Milan und Filip vor dem Berliner Strafgericht im Jahre 2005 ist einiges bekannt über die Strukturen des Wettbetrugs. Seine Vorstrafe - zwei Jahre und elf Monate - hat Ante Sapina offenbar nicht davon abgehalten, wieder aktiv zu werden. Vor vier Jahren legte der Kroate ein umfangreiches Geständnis ab: Anfangs will er nur ein kleiner Sportexperte gewesen sein, der sich angeblich besser auskannte als so mancher Wettanbieter. "Ich hatte ein besseres Gefühl als alle anderen", prahlte er vorm Berliner Gericht.

Sapina gab an, falsch getaxte Wettquoten erkannt und einen Vorteil aus seinem Wissensvorsprung gezogen zu haben. Doch die Professionalisierung und die Vorsichtsmaßnahmen der Wettanbieter hätten dazu geführt, dass er mit seinem Expertenwissen nicht mehr weit gekommen sei. Das Wetten wurde zum reinen Glücksspiel. Weil im Fall einer nicht gewonnenen Wette Totalverlust droht, sah er sich "gezwungen", zu betrügen, quasi aus reiner Notwehr.

Durch das Anwerben von Schiedsrichtern, Spielern und Offiziellen geht es den Manipulateuren darum, die Wettquote zu ihren Gunsten zu verschieben. Sie wollen ein unwahrscheinliches Ereignis so beeinflussen, dass es wahrscheinlicher wird. Ein Beispiel: Steht die Quote in einem Fußballspiel 3:1 für einen Sieg des Underdogs über den Favoriten, so verändert die beabsichtigte Manipulation der Wettbetrüger natürlich diese Quote. Der Sieg des Underdogs wird wahrscheinlicher. Die Quote müsste bei geplanter Manipulation also eigentlich 2:1 lauten oder gar 1:1. Von der impliziten Veränderung der Quote wissen aber nur die Betrüger. Der Wettanbieter geht davon aus, dass sie unverändert bei 3:1 steht.

Mit diesem stillen Verfall der Quote hat sich auch der Bundesgerichtshof auseinandergesetzt (Az.: 5 StR 181/06). Er hatte 2006 im Zuge der Revision im Fall Sapina zu klären, ob Spielmanipulation strafbar ist, wenn der Manipulateur bei Abschluss der Wette nicht expressis verbis sagt: "Ich möchte auf einen Sieg des Underdogs setzen, allerdings beabsichtige ich, das Spiel zu manipulieren." Lag also eine, wie es heißt, "konkludente Täuschung" vor, oder handelte es sich bei dem Betrugsversuch um "reine Fiktion" (Bundesanwalt Schneider), weil der Manipulateur nicht wissen kann, ob sein Betrug gelingt. Die Kernfrage war also, ob ein Betrug vorliegt, wenn der Wettspieler das Wissen über eine Manipulation zurückhält. Hierzu urteilte der BGH: "Bei Abschluss eines Wettvertrages erklärt der Wettende schlüssig, dass er die Spiele, auf die er gewettet hat, nicht manipuliert habe. Wie grundsätzlich für jeden Vertrag bildet auch für den Wettvertrag die Erwartung, dass der Vertragspartner keine vorsätzliche sittenwidrige Manipulation des Vertragsgegenstandes vorgenommen hat, eine unverzichtbare Geschäftsgrundlage." Durch die Manipulation entstehe ein "Quotenschaden", so der BGH.

Das heißt: "Bei Sportwetten mit festen Quoten stellt die aufgrund eines bestimmten Risikos ermittelte Quote gleichsam den ,Verkaufspreis' der Wettchance dar; die Quote bestimmt, mit welchem Faktor der Einsatz im Gewinnfall multipliziert wird. Weil die von A. S. (Ante Sapina; d. Red.) geplante und ins Werk gesetzte Manipulation der Fußballspiele das Wettrisiko ganz erheblich zu seinen Gunsten verschoben hatte, entsprachen die bei dem Vertragsschluss vom Wettanbieter vorgegebenen Quoten nicht mehr dem Risiko, das jeder Wettanbieter seiner eigenen kaufmännischen Kalkulation zugrunde gelegt hatte."

Es entstehe dem Wettanbieter ein "Vermögensschaden", der laut BGH dem Wettgewinn entspricht, "auf den der Wettende wegen der Spielmanipulation keinen Anspruch hat". Im aktuellen Fall soll der Vermögensschaden laut Bochumer Staatsanwaltschaft über zehn Millionen Euro liegen.

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