Zu Unrecht im Visier

Spätes Urteil: Die rechten „Republikaner“ hätten nicht im Verfassungsschutzbericht 1997 erwähnt werden dürfen

Die rechtsextreme Partei „Die Republikaner“ wird vom Berliner Verfassungsschutz nicht mehr nachrichtendienstlich überwacht. Mit dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg endete gestern ein achtjähriger Rechtstreit zwischen dem Land Berlin und der Partei. Zudem erklärte das Gericht die Aufnahme der Partei in den Verfassungsschutzbericht des Jahres 1997 für rechtswidrig. Der 3. Senat des Gerichts begründete das Urteil damit, dass die Erkenntnisse der Behörden nicht für den Verdacht ausreichten, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Die Vertreter des Landes hatten argumentiert, dass ihrer Meinung nach die Anhaltspunkte ausreichend gewesen seien, um die „Republikaner“ in dem Jahresbericht 1997 zu erwähnen. Das Gericht verneinte dies jedoch und betonte, dass Anhaltspunkte keinesfalls mit Sachverhalten gleichzusetzen seien. Damit bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 1998 und wies die Berufung des Landes Berlin ab.

Doch warum hat es so lange gedauert, bis der Prozess beendet werden konnte? „Der zuständige Senat wurde durch andere Verfahren, wie Asylverfahren, belastet“, erklärte der OVG-Pressesprecher Joachim Buchheister. Es handele sich um das älteste Verfahren des Oberverwaltungsgerichts. Die „Republikaner“ wollen nun nach eigenen Angaben auf Landes- und Bundesebene gegen ihre Einstufung als extremistische Partei vorgehen.

Die beiden Konfliktparteien erklärten zudem das Verfahren bezüglich der nachrichtendienstlichen Überwachung für erledigt. Der Grund: Schon seit 1999 hatte der Verfassungsschutz auf diese Maßnahme freiwillig verzichtet.

Der „Republikaner“-Landesverband zählt nach Angaben des Vorsitzenden Peter Warnst rund 100 Mitglieder. „Davon sind 5 bis 10 Prozent aktiv“, erklärte er. Der Verfassungsschutz schätzt die Partei als harmlos ein. Die Kosten des Prozesses muss das Land tragen. Kays Al-Khanak