Prozess gegen angebliche Mai-Randalierer endet mit Freispruch für die beiden Angeklagten. Anwälte und Angeklagte kritisieren dennoch das Urteil: "Narben bleiben". von KONRAD LITSCHKO

Die Polizei tappt weiter im Dunklen: Beamte am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg Bild: ap
"Die Angeklagten sind freizusprechen." Weiter kommt Richterin Petra Müller am Donnerstagmittag erstmal nicht. Jubel brandet auf im Saal des Landgerichts. Die Angeklagten, der 20-jährige Yunus K. und der 17-jährige Rigo B., springen auf, umarmen sich. Ihre Eltern weinen. Damit endet nach fünf Monaten ein denkwürdiger Prozess.
Erleichtert sei er, sagte Yunus K. nach dem Freispruch. Aber auch sauer, da seine Unschuld nicht anerkannt worden sei, sondern der Freispruch nur mit Mangeln an Beweisen begründet wurde. Auch die Verteidiger übten scharfe Kritik: Einseitig und voreingenommen sei gegen ihre Mandanten vorgegangen worden. Die Richter hätten die vielen Fehler im Prozess nicht eingestanden, sondern relativiert.
Im Prozess hatten zwei Polizisten behauptet, die Schüler am 1. Mai in Kreuzberg beim Wurf eines Molotowcocktails gesehen und bis zur Festnahme beobachtet zu haben. Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Die Richter sahen aber eine Verwechslung nicht "mit letzter Sicherheit" ausgeschlossen. Zur Tatzeit seien mehrere ähnlich gekleidete Jugendliche in der Nähe gewesen.
Das war bereits früh im Verfahren bekannt geworden. Warum erst Mitte Dezember der dringende Tatverdacht fallengelassen wurde, ließen die Richter offen. Der Prozess zeige ein grundsätzliches Problem, so Verteidiger Ulrich von Klinggräff: Polizisten würde vor Gericht beinah unerschütterlicher Glaube geschenkt. Dass die Einseitigkeit der Ermittlungen gegen die Angeklagten im Urteil nicht benannt wurde, sei "absolut enttäuschend". Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Polizei mit diesem Prozess ein Zeichen setzen wollte, was die Staatsanwaltschaft geduldet habe. "Es ist fürchterlich, dass dies vom Gericht auch noch gedeckt wird."
Als "moderne Dreyfus-Affaire" bezeichneten die Jusos den Prozess. Dieser müsse parlamentarisch und strafrechtlich aufgearbeitet werden. Kritik kam auch von Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen: Trotz der großen öffentlichen Erwartungshaltung nach Sanktionen für linke Gewalttaten hätte die Anklage früher fallen gelassen, die lange U-Haft früher aufgehoben werden müssen.
Ulrich Schellenberg vom Berliner Anwaltsverein forderte, bei Ermittlungen wegen versuchten Mordes künftig immer eine Mordkommission einzubeziehen. "Die Qualität der Ermittlungsarbeit muss der Schwere des Tatvorwurfs entsprechen." Im Prozess hatte die Polizei Ermittlungspannen eingeräumt, weil Ermittler überlastet waren.
"Diese Geschichte wird Narben hinterlassen", so Yunus K. Exempel zu statuieren sei immer Mist. "Das aber noch an den Falschen zu machen, ist dämlich."
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