Die Dampfwalze aus Karlsruhe

Verfassungsrichter Siegfried Broß ist immer für eine Überraschung gut, etwa für die Freilassung Mounir al-Motassadeqs. Er hält sich für „berechenbar unberechenbar“

Broß, von der CDUnominiert, stimmtregelmäßig mit denLinken im Senat

FREIBURG taz ■ „Wenn er etwas für richtig hält, verfolgt er es mit der Kraft einer Dampfwalze“, sagt ein Karlsruher Exkollege über ihn. Dabei wirkt Verfassungsrichter Siegfried Broß wie ein gemütlicher Buchhalter: nicht groß, rundes Gesicht, Brille, Halbglatze, unauffälliger Anzug.

Doch seit Dienstag verdankt ihm zum Beispiel Mounir al-Motassadeq, der als Terrorhelfer verurteilte Marokkaner, seine vorläufige Freiheit. Motassadeq muss auf seine Revisionsverhandlung nicht im Gefängnis warten (die taz berichtete). Auch andere Untersuchungshäftlinge hat er aus dem Vollzug geholt, wie etwa den Düsseldorfer Hauseigentümer, der mit einer absichtlichen Gasexplosion den Tod von sechs Mietern verursacht haben soll.

Für Broß ist die Unschuldsvermutung, die bis zum rechtskräftigen Urteil gilt, ein äußerst hoher Wert. Und wenn die Fachgerichte von den Regeln über die Untersuchungshaft – so wie Broß sie auslegt – nur in Nuancen abweichen, dann haben Klagen bei ihm Erfolg. Ebenso unnachgiebig pocht er auf schnellstmöglichen Prozessverlauf, wenn ein Angeklagter in Haft sitzt. Für „schlechthin unentschuldbar“ hält er dann jede unnötige Verzögerung.

Zwar entscheidet Broß solche Verfahren nicht allein, sondern einstimmig in einer Kammer mit zwei weiteren Richtern. Doch er ist der Kopf hinter dieser harten Linie, er formuliert die Beschlüsse und sorgt für die oft unerbittliche Sprache. Klar, dass es da in der Justiz Unmut gibt.

So kam der Düsseldorfer Hauseigentümer erst im zweiten Anlauf frei, weil das dortige OLG den Gehorsam verweigerte. Und beim Neujahrsempfang des Bundesgerichtshofs (BGH) stellte sich dessen Präsident Günter Hirsch vor seine gerügten Richter. Die Strafsenate des BGH könnten stolz sein auf ihre Schnelligkeit, sagte Hirsch. Dabei ist Broß gar kein Exprofessor, der versucht, seine akademischen Wunschvorstellungen nun als Verfassungsrichter der Praxis überzustülpen. Vielmehr war der juristische Querkopf von 1986 bis 1998 selbst Richter am Bundesgerichtshof und ist ein echter Nestbeschmutzer.

Aber der 1946 in Stuttgart geborene Richter, der in der bayerischen Justiz Karriere gemacht hat, liebt es, Erwartungen zu enttäuschen. Ich bin „berechenbar unberechenbar“, sagte er einmal zur taz.

Nominiert wurde der parteilose Broß einst von der CDU, aber sein Stimmverhalten im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts lässt darauf nicht unbedingt schließen. So brachte er 2003 gemeinsam mit den von der SPD nominierten Richtern das Kopftuchverbot für die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin zu Fall, weil ein entsprechendes Landesgesetz fehlte.

Auch an der Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens im selben Jahr war der unerschrockene Schwabe beteiligt. Hier genügten ihm – wegen der in diesem Verfahren besonders hohen Hürden – bereits zwei linke Mitstreiter. Und als die CDU in Karlsruhe klagte, weil sie wegen falscher Rechenschaftsberichte nicht 21 Millionen Euro Strafe zahlen wollte, war sie wohl gar nicht froh, dass Richter Broß das Verfahren bearbeitete. Tatsächlich verlor die CDU den Prozess mit fünf zu drei Richterstimmen.

Doch Broß stimmt nicht nur regelmäßig mit den Linken im Senat, immer wieder äußert er auch in Interviews und Vorträgen linkskonservative Ansichten, gegenüber denen SPD-Vizekanzler Müntefering wie ein Neoliberaler aussieht.

So befürwortet Broß höhere Steuern für Besserverdienende und kritisiert die Privatisierung von Staatsbetrieben wie Bahn oder Post. Er wettert gegen die Ellbogengesellschaft und will Managergehälter an die Schaffung von Arbeitsplätzen koppeln.

Nationalistisch, aber zugleich auch links ist seine Skepsis gegenüber der EU-Integration, denn diese gefährdet nach seiner Ansicht deutsche Sozial- und Grundrechtstandards. Zwar bezeichnet sich Broß als Europabefürworter, aber Kompetenzen will er dorthin so wenig wie möglich verlagern. Im Streit um den europäischen Haftbefehl wollte er die Auslieferung von deutschen Verdächtigen an ausländische Gerichte sogar dann verhindern, wenn die Straftaten allesamt im Ausland begangen wurden – sollen Opfer und Zeugen doch nach Deutschland kommen, so die Konsequenz.

Kein Wunder, dass Broß seine Überzeugungen auch im Privaten ernst nimmt. So macht er aus Prinzip keinen Urlaub in Ländern ohne Demokratie oder mit Todesstrafe. Die USA hat er deshalb noch nicht besucht.

CHRISTIAN RATH