Die Entnazifizierung und die Gestapo

Erstmals konnten in Bremen die Entnazifizierungsakten im Staatsarchiv systematisch ausgewertet werden. Diesem Persilschein-Verfahren zufolge haben 13 „Hauptbeschuldigte“ in der Nazizeit 300.000 „echt Nichtbeteiligte“ in Schach gehalten

Bremen taz ■ Erst seit wenigen Jahren sind die „Entnazifizierungsakten“ freigegeben. Bremen sei das erste Bundesland, so freut sich Adolf Hofmeister, Leiter des Staatsarchivs, in dem ein Historiker diese personenbezogenen Unterlagen systematisch ausgewertet habe. Gestern wurde das 500 Seiten starke Buch „Konstruktion der Unschuld“ von Hans Hesse vorgestellt. Es enthält eine Fülle von Einzelbeispielen und zeichnet den institutionellen Prozess der Entnazifizierung nach.

Etwa den Fall Fritz Conradt. Er ist einer der – wenigen – Wachmänner aus dem Bremer Arbeits-KZ Mißler, die wegen ihrer Misshandlungen verurteilt wurden: zu sieben Jahren Arbeitslager-Haft. 1950 wird ein Gnadengesuch an den Justizsenator Theodor Spitta und den Bürgermeister Wilhelm Kaisen gerichtet mit der Begründung, Männer wie Conradt „sehnen sich nach einem Leben mit der Familie und seien von politischen Bindungen geheilt“. Der Betroffene habe nun „einschließlich der Kriegsdienstzeiten“ zehn Jahre außerhalb der Familie gelebt. Am 3.3.1950 wurde Conradt die Begnadigung mitgeteilt.

Oder der Fall Rosenblum: Am 2. Mai 1947 fand der Prozess gegen die Brüder Wilhelm und Ernst Behring statt, die in der Reichspogromnacht 1938 den Kaufmann Heinrich Rosenblum ermordet hatten: acht bzw. sechs Jahre. Ein Bäcker hatte 1945 die Bäckerei der Behrings gepachtet. Zur Überraschung des Pächters erschien einer der Behring-Brüder 1951 und forderte ihn mit barschen Worten auf, „die Bäckerei zu verlassen“. Er war nach drei Jahren entlassen worden und hatte aufgrund eines „Gnadenerweises“ die Zulassung als Bäcker wieder bekommen.

So wurden die „Belasteten“ behandelt. Davon gab es aber nicht viele in Bremen: Nach der Bilanz des Entnazifizierungsverfahrens, die der „Befreiungssenator“ Alexander Lifschütz dem Bremer Senat im Dezember 1949 vortrug, hat es 13 „Hauptschuldige“ gegeben, 155 „Belastete“, 640 „Minderbelastete“, 14.746 „Mitläufer“ und 295.166 „echte Nichtbetroffene“. Dabei waren 24 Prozent der Bevölkerung wie etwa Jugendliche von vornherein als „Nichtbetroffene“ aus dem Verfahren herausgehalten worden.

Dieses Ergebnis war durchaus politisch gewollt. Im Mai 1949 hatte Bürgermeister Wilhelm Kaisen im Senat erklärt, dass die „Angelegenheit der Entnazifizierung in ein Stadium zu treten“ beginne, „das allmählich unerträglich wird“. In der Senatssitzung gab Kaisen zu Protokoll, dass „der Bestand an geeignetem Personal, das nicht der Partei angehört hat“, erschöpft sei. Kaisen vergleicht das Verfahren der Entnazifizierung mit der Naziverfolgung: „Ich weiß, wie es ist, wenn man unter dauerndem Druck steht und am nächsten Morgen nicht weiß, ob man nicht von der Gestapo abgeholt wird. Falls ein solches Verfahren wiederholt werden sollte, mache ich nicht mit. (..) Wir haben den Nazis keine Judensterne angeheftet. Methoden dauernder Entrechtung und Einstufung von Menschen in eine minderwertige Klasse verstoßen gegen die Menschenrechte, zu denen sich die Amerikaner ja bekennen“.

Klaus Wolschner