Angeklagte schuldig gesprochen: Gerechtigkeit für Genua-Opfer
Das Gericht in Genua stellt die Schuld von 44 angeklagten Polizisten und Gefängnisbediensteten fest, die während des G-8-Gipfels im Juli 2001 Demonstranten tagelang brutal mißhandelten.
Gebrochene Finger, ausgerissene Piercings, Prügel mit dem Schlagstock, Demütigungsrituale und Vergewaltigungsdrohungen gegen die Frauen: Die Haftanstalt Bolzaneto war während des G-8-Gipfels im Juli 2001 ein Ort des Schreckens, an dem festgenommene G-8-Gegner brutal misshandelt wurden.
Ihnen widerfährt jetzt Gerechtigkeit. Am Freitagabend kassierte ein Berufungsgericht in Genua das Urteil der ersten Instanz und stellte die Schuld aller 44 Angeklagten - Polizisten, Gefängniswärter und Gefängnisärzte - fest. Sie waren in Bolzaneto während der Gipfeltage im Einsatz, sie alle beteiligten sich an den systematischen Misshandlungen, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Folter erfüllen.
Mehr als 250 Gipfelgegner wurden - die meisten nach ihrer Festnahme während der Demonstrationen, 70 von ihnen nach dem nächtlichen Sturm der Polizei auf die Scuola Diaz - jeweils mindestens drei Tage in Bolzaneto festgehalten. Keiner hatte die Möglichkeit, einen Anwalt oder Verwandte anzurufen; keinem der Ausländer - unter ihnen zahlreiche Deutsche - wurde die Kontaktaufnahme zu den Konsulaten gestattet.
Ungestört konnten die Beamten so die Gefangenen misshandeln. Stundenlang mussten sie mit erhobenen Händen an den Wänden stehen, oft nach einem wahren Spießrutenlauf durch ein Spalier prügelnder Polizisten. Sie mussten sich nackt ausziehen, den Arm zum Duce-Gruß heben, faschistische Lieder singen und sich Obszönitäten sowie Vergewaltigungsdrohungen anhören. Besonders brutal zeigte sich auch das Sanitätspersonal, das Brüche nicht behandelte und stattdessen bei den Misshandlungen mitmachte.
Das Berufungsgericht sieht alle diese Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte dennoch nur sieben der 44 Angeklagten zu Haftstrafen. Die anderen kommen davon, weil ihre Straftaten mittlerweile verjährt sind. Bloß vier Angeklagte, die sich besonders schwerer Misshandlungen oder auch der Urkundenfälschung schuldig gemacht hatten, konnten hiervon nicht profitieren, da in ihrem Fall die Verjährungsfrist länger läuft. Zudem hatten drei weitere Polizisten aus freien Stücken auf die Verjährung verzichtet und wurden prompt verurteilt.
Alle 44 werden zugleich hohe Entschädigungssummen an die Opfer entrichten müssen. Die Tageszeitung La Repubblica kalkuliert, dass zehn bis 15 Millionen Euro fällig werden könnten. Deshalb auch zeigten sich sowohl die Staatsanwaltschaft Genua als auch die Opferanwälte hoch zufrieden mit dem Urteil.
Ihnen ging es vor allem um die Feststellung der Schuld der Angeklagten - sowie um die Feststellung der noch in erster Instanz geleugneten Tatsache, dass Bolzaneto nicht nur der Ort einiger unschöner, aber isolierter Übergriffe war, sondern Stätte eines sich über Tage hinziehenden illegalen Gewaltregiments gegen wehrlose Gefangene.
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