Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung: „Aufgeschoben ist aufgehoben“

Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.

Ceta-Experte und Jura-Prof. Andreas Fisahn wohnt in Bremen Bild: privat

taz: Die Bremer SPD hat beschlossen, dass sie im Jahre 2018 die vor zwanzig Jahren privatisierte Müllabfuhr wieder rekommunalisieren will. Ist das eine gute Idee, Herr Fisahn?

Andreas Fisahn: Nein, das ist keine gute Idee.

Warum nicht?

Niemand weiß, ob die, die in zehn Jahren noch für die SPD etwas zu sagen haben, das dann auch noch wollen. Das sieht aus wie aufgeschoben, ist aber aufgehoben.

Werden die internationalen Abkommen, die gerade verhandelt werden, Rekommunalisierung dann noch erlauben?

TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.

Warum werden die Verhandlungspositionen bei TTIP und Ceta nicht öffentlich gemacht?

Die Regierungen sagen: Wenn wir die Verhandlungspositionen öffentlich machen, können wir nicht mehr verhandeln. Das Ceta-Abkommen ist ausverhandelt und veröffentlicht worden. Da wird deutlich: Das hätte man auch einfacher gestalten können. Es sieht für mich so aus, als sei es gewollt, dass dieses Konvolut selbst für Juristen manchmal kaum nachvollziehbar ist.

Professor für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie Rechtstheorie an der Uni Bielefeld, ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von Attac. Veröffentlichung zum Thema gemeinsam mit Harald Klimenta: "Die Freihandelsfalle. Transatlantische Industriepolitik ohne Bürgerbeteiligung - das TTIP", VSA, 126 Seiten, 9 Euro.

Wenn ein nationales Parlament einem Abkommen zustimmen soll, muss das doch vorgelegt werden.

Klar. Für Ceta steht die EU-Kommission aber auf dem Standpunkt, dass die einzelnen Parlamente in der EU nicht zustimmen müssen. Bei internationalen Abkommen haben nationale Parlamente zudem keine Chance, noch etwas zu verändern. Wenn einer etwas ändern will, müssen alle zustimmen, d.h. die gesamten Verhandlungen müssten neu beginnen. Das wäre natürlich ein Joker für Griechenland: Wenn die EU die Zustimmung der griechischen Parlamentsmehrheit braucht, müsste sie sich das wohl etwas kosten lassen. Selbst für den Europäischen Rat ist offen, ob er einstimmig oder nur mehrheitlich zustimmen muss.

In der Diskussion wird auf das Beispiel einer kanadischen Provinzregierung verwiesen, die eine öffentliche Kfz-Versicherung mit günstigen Tarifen für bedürftige Menschen einrichten wollte und das wegen des vergleichbaren Liberalisierungsabkommens Nafta mit den USA nicht durfte.

Subventionierung gilt dann als Wettbewerbsverzerrung. Ceta normiert zum Beispiel, dass bestimmte öffentliche Dienstleistungen international ausgeschrieben werden müssen. Welche das sind, wird in langen Listen aufgeführt. Die Müllabfuhr, das war ja unser Ausgangspunkt, ist nicht dabei, also muss diese Dienstleistung nicht ausgeschrieben werden. Aber es gibt eine besondere Klausel: Sobald sich die europäische Rechtsetzung ändert, also die Konzessionsrichtlinie, sollen diese Bereiche auch nach Ceta ausschreibungspflichtig werden.

Marktöffnung auch für die Daseinsvorsorge?

Grundsätzlich sollen alle Dienstleistungen, eben auch die öffentlichen, im Wettbewerb erbracht werden. Das heißt europäische Liberalisierungspflicht. Es bedeutet, dass staatliche Privilegien untersagt sind, staatliche Betriebe mit privaten Anbietern auf dem Markt grundsätzlich konkurrieren müssen. Allerdings gibt es für diesen Wettbewerb im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen Listen mit Ausnahmen. Ausnahmen von der Politik der Marktöffnung macht Deutschland bei der Kunst, den Medien im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Was in den Ausnahmen nicht erwähnt wird, muss dem Markt geöffnet werden. Der Anhang I nennt die Marktöffnung für Wassernetze, für die Stromnetze, aber nicht für die Stromversorgung. Müllabfuhr kommt nicht vor.

Wo ist also das Problem?

Das Problem dieser Regelungstechnik ist, dass vergessene Bereiche oder neue Tätigkeitsfelder der öffentlichen Hand nicht geschützt werden dürfen, also keine Sonderregelungen für sie geschaffen werden dürfen. Das gilt dann etwa für das Beispiel der öffentlichen Kfz-Versicherung in Kanada, wenn die subventioniert wird, weil das gegen die gleichen Marktchancen verstoßen würde. Schließlich gilt für diese Ausnahmen: Man darf die Marktöffnung weiter treiben, aber nicht zurücknehmen.

Das ist die ratchet-Klausel.

Ja. Schritte zur weiteren Liberalisierung sind zulässig, Korrekturen zur Bändigung des Marktes eben nicht. Es gibt einen Anhang II des Ceta-Abkommens, der dafür wieder Ausnahmen festlegt und sagt, in welchen Bereichen Marktöffnungen zurückgenommen werden können. Deutschland hat da nicht nur den Wasserbereich aufgenommen, sondern offenbar auch die Abfallentsorgung.

Wer steckt hinter den Verhandlungen? Wer will diese Abkommen?

Es gibt die Überzeugungstäter, die sagen, Freihandel ist immer gut. Das sind die Freihandelsideologen, die mit ihrer – eigentlich gescheiterten Philosophie – leider immer noch hegemonial sind, also die öffentliche Diskussion beherrschen. Der frühere Finanzminister Peer Steinbrück und andere sagen: Wir müssen uns vor allem gegen China wehren, wenn wir in Europa und Amerika mit TTIP und Ceta gemeinsame Standards setzen, dann kann das aus China nicht so einfach unterlaufen werden. Anders gesagt: Die Wettbewerbssituation europäischer Unternehmen soll gestärkt werden. Insbesondere fürchten einige, dass die USA mit asiatisch-pazifischen Staaten kooperiert und europäische Konzerne ins Hintertreffen geraten. Und schließlich gibt es natürlich handfeste Interessen bei einigen Unternehmen oder die Politiker unterstellen solche. Dabei sind die Zölle nicht wirklich relevant – wir haben im Durchschnitt nur vier Prozent Zölle bei den Industrieprodukten. Es geht um sogenannte nichttarifäre Handelsbeschränkungen.

Das müssen Sie erklären.

Es geht abstrakt um Standards, Regeln im Bereich Umweltschutz- Verbraucherschutz oder Produktsicherheit. Erläutern kann man das an einem zunächst „neutralen“ Bereich wie der Autoindustrie. Europäische Autos sind in Sachen Sicherheit nicht schlechter oder besser als us-amerikanische. Aber es gibt Normierungen für die Technik, die eingehalten werden müssen.

Es gibt zum Beispiel in der Autoindustrie das Problem, dass die USA für Blinker andere Standards haben als europäische Staaten. Das kostet Geld, weil man die Produktion für den Export jeweils umstellen muss. Man könnte natürlich fragen, ob es sinnvoll ist, Autos von ost nach west und von west nach ost über den Atlantik zu schippern – aber dann zweifelt man wieder an der Logik des Marktes.

Das Problem tritt da auf, wo man unterschiedliche Vorstellungen von sicherheit hat. Wenn die EU einfach prinzipiell sagen würde: Wir erkennen an, was in den USA zugelassen wird, dann bekäme man Probleme im Umwelt- und Verbraucherschutz– das Chlorhühnchen ist dafür sinnfälliges Symbol geworden.

In den USA ist erlaubt, was nicht verboten ist …

… aber mit hohen Haftungsrisiken. Da stoßen zwei unterschiedlichen Philosophien aufeinander: In Deutschland gibt es das Vorsorgeprinzip. Das bedeutet, ein Produkt, eine Verfahren kann verboten werden, wenn man annimmt, dass es Risiken enthält ohne diese exakt wissenschaftlich nachweisen zu können. Deshalb sind in Europa einige Gen-Mais Sorten nicht erlaubt, die in den USA vermarktet werden.– IIn den USA braucht es einen exakten wissenschaftlichen Nachweis, dass etwas umweltschädlich ist – solange Zweifel bestehen, kann das Produkt nicht verboten werden. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Schwierig wird es, wenn man beide Systeme kombinieren will. In Europa gibt es keine ausreichenden Haftungs-Regelungen, insbesondere nicht für Umweltschäden.

Wenn jetzt der Handel umfassend liberalisiert werden soll, müsste Europa wissenschaftlich exakt nachweisen, dass ein bestimmtes Produkt umweltschädlich ist, um die Einfuhr zu untersagen?

Nach dem amerikanischen System ja. Beim Thema Klimawandel etwa erkennen die USA die wissenschaftlichen Studien, die in Europa zu Vorsorge-Maßnahmen führen - etwa CO2-Reduktion -, nicht als letzte Beweise an. Die USA sagen, „kann man nicht beweisen – wir müssen nichts tun“; die EU sagt, „es gibt genug Anhaltspunkte, wir müssen etwas tun.“ In CETA ist nun festgehalten, dass etwa ein Importverbot von Waren zulässig ist zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit der Menschen. Aber – darauf kommt es an – es muss wissenschaftlich bewiesen sein, dass Gefahren von diesem Produkt ausgehen. CETA hebelt also das Vorsorgeprinzip aus und von TTIP ist ähnliches zu erwarten.

Umstritten ist auch der Gesundheitssektor.

Das fällt ins den Bereich TISA, dazu kann man noch nicht viel sagen. Klar, es sollenDienstleistungen liberalisiert werden. Dass dann ein Unternehmen aus Paraguay mit den dortigen Maßstäben in Deutschland eine Filiale eröffnen und seine Produkte anbieten kann, muss man aber nicht befürchten.

Wann wird das alles beschlossen?

Für TTIP und Tisa ist es vollkommen offen. Ursprünglich sollte TTIP vor den Wahlen in den USA unter Dach und Fach sein. Das wird nicht gelingen. Für Ceta gab es einen Zeitplan, der in diesem Jahr eine Unterzeichnung vorsah. Auch das scheint nicht zu klappen, weil vor allem die „privaten“ Schiedsgerichte, der Investitionsschutz für Unternehmen, über den wir nicht gesprochen haben, heftig diskutiert wird, auch innerhalb der Sozialdemokratie. Im EU-Parlament muss es in jedem Fall eine Mehrheit geben, dafür sind auch die sozialdemokratischen Stimmen entscheidend. Sicher scheint diese Mehrheit gegenwärtig nicht zu sein.

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