Gesetzentwurf des Bundeskabinettes: Verfassungsschutz wird reformiert

Ein intensiverer Austausch zwischen VS-Behörden von Bund und Ländern soll Ermittungsfehler wie beim NSU verhindern. Die Auswahl von V-Leuten soll strenger werden.

Auch Nachrichtendienste brauchen klare Regeln: Verfassungsschutzgebäude in Hannover Bild: dpa

BERLIN dpa | Als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU will die Bundesregierung die Kooperation der Verfassungsschützer in Bund und Ländern verbessern. Geplant sind auch strengere Regeln für den umstrittenen Einsatz von V-Leuten. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Reform auf den Weg.

Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern sollen per Gesetz zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet werden und dabei auch gemeinsame Dateien führen. Das Bundesamt soll die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden koordinieren und die Erkenntnisse zu wesentlichen Bereichen zentral auswerten.

Für den Einsatz von V-Leuten – also Mitgliedern einer Szene, die dem Verfassungsschutz Informationen liefern – werden Grenzen eingeführt. Wer beispielsweise zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, scheidet demnach als Quelle für das Bundesamt aus. Vorgesehen ist auch eine Regelung, wonach V-Leute bei kleineren „szenetypischen“ Delikten von einer Strafverfolgung verschont werden können.

Im Fall NSU hatten sich schwerste Defizite bei der Arbeit und Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden offenbart. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war viele Jahre unentdeckt geblieben. Der rechten Gruppe werden zwischen 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern und einer Polizistin. Das Terrortrio flog erst Ende 2011 auf.

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