„Bunga-Bunga“-Prozess: Freispruch für Berlusconi

Das Verfahren um „Bunga-Bunga-Partys“ und Sex mit minderjährigen Prostituierten endet mit Freispruch. Doch ausgestanden ist die Affäre damit noch nicht.

Berluska grinst weiter in Freiheit. Noch. Bild: ap

ROM dpa | Italiens früherer Regierungschef Silvio Berlusconi ist im Prozess um „Bunga-Bunga-Partys“ und Sex mit minderjährigen Prostituierten endgültig freigesprochen worden. Das oberste Gericht Italiens bestätigte am Dienstagabend nach stundenlangen Beratungen das Urteil in letzter Instanz. Damit ist keine weitere Berufung mehr möglich, der Freispruch ist rechtskräftig. Der 78-Jährige war zuvor in zweiter Instanz freigesprochen worden, nachdem er in erster Instanz zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden war.

Dem dreimaligen Ministerpräsidenten wurden Sex mit minderjährigen Prostituierten bei den „Bunga-Bunga-Partys“ in seiner Villa und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit der damals minderjährigen Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby Rubacuore, soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben und anschließend seinen Einfluss als Regierungschef eingesetzt haben, um die Affäre zu vertuschen.

Berlusconi soll bei der Polizei angerufen haben, um Rubys Freilassung nach einer Festnahme wegen Diebstahls zu erwirken. Staatsanwalt Eduardo Scardaccione hatte gefordert, den Freispruch aufzuheben. Er erklärte, er halte es nicht für glaubwürdig, dass Berlusconi nichts von Rubys Minderjährigkeit gewusst habe. Damit hatten die Richter in zweiter Instanz den Freispruch für den Milliardär begründet.

Berlusconi selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten. Sein Verteidiger Franco Coppi erklärte, es gebe keinen Beweis dafür, dass Berlusconi von Rubys Alter gewusst habe. Er bestreite aber nicht, dass es Prostitution in Berlusconis Villa Arcore gegeben habe. Die Richter in Rom hatten sich nach einer kurzen Anhörung am frühen Nachmittag zur Beratung zurückgezogen. Sie ließen sie sich jedoch Zeit, erst kurz vor Mitternacht verkündeten sie das Urteil.

Weitere Verfahren laufen noch

Mit dem Freispruch ist die Affäre um die „Bunga-Bunga-Partys“ für Berlusconi aber noch nicht ausgestanden. So ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Zeugenbestechung gegen ihn. Er soll einige der jungen Frauen, die an den Partys teilgenommen hatten, für Aussagen zu seinen Gunsten bezahlt haben. Ihm droht daher ein weiterer Prozess. Und auch weitere Verfahren laufen gegen Berlusconi, etwa wegen der Bestechung eines Senators.

Das Urteil gibt Berlusconis Hoffnungen auf ein politisches Comeback dennoch weiter Aufwind. Allerdings darf der Medienzar, obwohl er am vergangenen Sonntag seinen Sozialdienst in einem Seniorenheim beendet hat, bis 2019 keine öffentlichen Ämter übernehmen. Zudem hatte er zuletzt politisch an Einfluss verloren. Bei Reformen arbeitet er nicht mehr mit Regierungschef Matteo Renzi zusammen und auch seine Partei Forza Italia steht in Umfragen nicht besonders gut da.

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