Abschiebepolitik in Baden-Württemberg: Nicht vor vier Uhr nachts abholen

Baden-Württemberg legt seine Abschiebekriterien offen. Allzu human klingen sie nicht. Im Innenministerium sieht man aber kaum Handlungsspielraum.

Abgelehnte Asylbewerber warten am 24. Februar am Baden-Airport im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung auf ihren Abflug Bild: dpa

STUTTGART taz | Der Fall der Familie Ametovic, die vor rund einem Monat mit sechs Kindern aus Freiburg nach Serbien abgeschoben wurde, hat in Baden-Württemberg hohe Wellen geschlagen: Die Frau und ihre Kinder leben nun in einem Elendsviertel der Stadt Nis. Die Fraktionschefin der Grünen im baden-württembergischen Landtag, Edith Sitzmann, war „erschüttert“. Sie forderte vom Innenministerium, transparent zu machen, wann Abschiebungen aus humanitären Gründen ausgesetzt werden müssten.

Seit dieser Woche sind diese Kriterien nun öffentlich. Ein Verhandlungserfolg der Grünen ist darin aber kaum zu erkennen.

In den Kriterien heißt es zum Beispiel, dass eine Abschiebung ausgesetzt wird, wenn eine dringende ärztliche Behandlung ansteht, die im Herkunftsland nicht gewährleistet ist. Auch Jugendliche, die kurz vor Abschluss der Schule oder einer Ausbildung stehen, sollen nicht abgeschoben werden.

Andreas Linder, Leiter der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, hält die Kriterien für zu streng. Ein Jugendlicher, der noch am Anfang seiner Ausbildung steht, wird laut Papier nur dann nicht abgeschoben, wenn er bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland ist. „Das wird nur sehr wenigen Leuten helfen“, sagt Linder. Carlos Mari, Geschäftsführer des Jugendhilfswerks Freiburg, das für das Bleiberecht der Großfamilie aus Freiburg gekämpft hat, nennt das Papier „lächerlich.“

Darin steht auch, dass Menschen am Tag der Abschiebung nicht vor vier Uhr zu Hause abgeholt werden sollen. „Das ist mitten in der Nacht. Es ist dreist, dass sich Grün-Rot hinstellt und sagt, das sei human“, kritisiert Mari. In Niedersachsen ist in der Winterzeit eine Abholung frühestens um 6 Uhr vorgesehen.

Im Innenministerium sieht man hingegen kaum Handlungsspielraum: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) prüfe, ob ein Abschiebungsverbot auszusprechen ist, „eine nochmalige Prüfung durch das Land wäre rechtswidrig“, heißt es. Nach BaMF-Prüfung seien 2014 rund 30 Prozent der Asylantragsteller geschützt worden, die reine Asylanerkennungsquote liege bei unter zwei Prozent.

Am Dienstag fand am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden wieder eine Sammelabschiebung statt, die von Protestaktionen begleitet war. Nach Angaben von Beobachtern wurden mindestens 60 Personen, darunter viele Kinder, aus unterschiedlichen Bundesländern in ihre Herkunftsländer im Balkan abgeschoben.

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