Markenrecht für Textzeilen: Patentierte Worthülsen

Taylor Swift verdient jetzt an jedem, der ihre Songtexte kommerziell nutzt. „Nice to meet you“, zum Beispiel. Da kann ja jeder kommen.

Feiert wie 1989, verdient wie 2015: Taylor Swift. Bild: reuters

Taylor Swift hat sich die Markenrechte für einzelne Textzeilen aus ihrem aktuellen Album „1989“ sichern lassen. So steht nun allen, die etwa T-Shirts, Tassen oder Pappteller mit „This sick beat“ oder „Party like it’s 1989“ bedrucken lassen, eine Anklage der amerikanischen Popsängerin bevor. Selbst sehr gängige Sätze wie „Nice to meet you. Where you been?“ dürfen nicht mehr zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, ohne dass Miss Swift davon profitieren muss.

Wenn man auch meinen könnte, dass dies ein raffinierter Schachzug sei, da man als Künstler heutzutage ja schließlich nur noch durch ertragreiche Merchandiseverkäufe über die Runden kommen könnte, sollte man es mit der Verrechtlichung dann doch besser nicht übertreiben. Nicht, dass man sich bald nicht mehr nur für Meinungsfreiheit, sondern gar für Sprachfreiheit einsetzen muss.

Außerdem scheint die siebenfache Grammy-Preisträgerin nicht gerade am Hungertuch zu nagen. Herbert Grönemeyer würde jedenfalls bestimmt keine Anzeige erstatten, wenn jemand T-Shirts mit „Gib mir mein Herz zurück“ für all jene anbieten würde, die mit ihrem Liebeskummer anders nicht klarkommen. Den Prinzen nach könnten bestimmt auch Aktenkoffer mit der Aufschrift „Ich fahre einen Benz, der in der Sonne glänzt“ gedruckt werden.

Und wo würden wir denn hinkommen, wenn Marius Müller-Westernhagen alle verklagen würde, die mit „Freiheit“-Buttons an ihren Rucksäcken rumlaufen.

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