Informationsfreiheit jetzt

Nach den Grünen wollen nun auch SPD und CDU das Aktengeheimnis lüften – allerdings mit Einschränkungen bei den bremischen Gesellschaften. Heute Bürgerschafts-Debatte

Bremen taz ■ Monatelang lag er in der Schublade, gestern brachten ihn SPD und CDU schließlich ins Parlament ein: einen eigenen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das das Aktengeheimnis lüften soll und allen BürgerInnen das Recht zugesteht, Behördenunterlagen einsehen zu dürfen. Ein Vorstoß buchstäblich in letzter Minute: Sonst hätte die Bürgerschaft heute bloß den Gesetzentwurf der Grünen diskutieren können.

Der geht in einem Punkt deutlich weiter als der Vorschlag der großen Koalition: Frei zugänglich sollen, nach dem Willen der Grünen, nicht nur die Unterlagen von Behörden, sondern auch die der inzwischen über 260 bremischen Gesellschaften sein. „Sinn ist es ja gerade, dass die Bürger die Informationen aus erster Quelle bekommen – ungefiltert“, begründete die Grünen-Abgeordnete Anja Stahmann.

Die CDU beharrte dagegen auf einem Filter: Informationen von staatlichen Gesellschaften, so steht es im SPD/CDU-Entwurf, dürften nur über die senatorische Behörde angefordert und weitergegeben werden. Auch sollen Informationen verweigert werden dürfen, in Anlehnung an die von Exbundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf Bundesebene durchgesetzte Regel, wenn deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf „Belange der inneren Sicherheit“ haben kann. SPD-Abgeordneter Frank Schildt zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Koalitionspartner: „Die Bremer CDU beschließt hier etwas, was sie auf Bundesebene nicht haben wollte.“ Der Medienausschuss soll im Februar beide Bremer Gesetzentwürfe debattieren. sim