Zuwanderung in Deutschland und Europa: Umstrittener Deal

Die Regierung zahlt den Ländern mehr Geld für Flüchtlinge. SPD und Grüne stimmen im Gegenzug für neue Gesetze zum Asyl und zur EU-Migration.

Vor allem die Zukunft zählt: Flüchtling aus Eritrea in München. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Bundesregierung stellt den Ländern mehr Geld für die Versorgung von Flüchtlingen zur Verfügung. In den Jahren 2015 und 2016 sollen die Bundesländer jeweils eine halbe Milliarde Euro Unterstützung bekommen. Das Geld erhalten die Länder, für ihre Zustimmung zur Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes und zur Änderung des EU-Freizügigkeitsgesetzes am Freitag im Bundesrat.

Das Asylbewerberleistungsgesetz setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das die Sozialleistungen, die Asylbewerber erhalten, vor zwei Jahren als zu niedrig beurteilt hatte. Der monatliche Regelsatz wird mit der neuen Regelung im kommenden Jahr auf 352 Euro angehoben, liegt damit aber immer noch unter dem Hartz-IV-Satz von 399 Euro ab 2015.

Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen künftig nur noch 15 Monate statt wie bisher 4 Jahre für die Betroffenen gelten. Danach gibt es Sozialhilfe, die den Hartz-IV-Leistungen entspricht. Laut dem Gesetz soll die Bundesregierung auch prüfen, inwieweit Asylbewerber künftig eine Gesundheitskarte erhalten können, die einen Arztbesuch unbürokratischer ermöglicht. Das Leistungsspektrum bleibt aber geringer als für normal Versicherte.

Mit der Änderung des EU-Freizügigkeitsrechts haben EU-Migranten, die falsche Angaben machen, um Vorteile zu erlangen, härtere Sanktionen zu erwarten, bis zu Haft und einem Wiedereinreiseverbot. EU-Migranten, die Kindergeld beantragen, müssen zudem eine Steueridentifikationsnummer angeben, die man aber bei der Anmeldung eines Wohnsitzes – auch als Arbeitsloser – automatisch bekommt.

Das Aufenthaltsrecht von Arbeitssuchenden aus der EU kann mit der Änderung der Freizügigkeit auf 6 Monate begrenzt werden, wenn sie keine begründete Aussicht haben, einen Job zu finden. Die Ausländerbehörde müsste den Verlust des Aufenthaltsrechts aber erst feststellen, was kompliziert ist. Die Gesetze treten in Kraft, nachdem sie der Bundespräsident unterzeichnet hat, voraussichtlich spätestens in den ersten Monaten des kommenden Jahres.

Auch die von den Grünen mitregierten Bundesländer stimmten den Gesetzen im Bundesrat zu, was innerhalb der Partei für Protest sorgte. Der Sprecher der Grünen Jugend, Erik Marquardt, twitterte: „Der Bund hat sich die Änderung der Freizügigkeit mit 500 Millionen und einer fakultativen Gesundheitskarte für Flüchtlinge erkauft. Ein schmutziger Deal.“ Die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“ kritisierte, dass Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge auch mit den Neuregelungen von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen blieben, weil ein Leistungsanspruch nur bei „akuter“ oder „schmerzhafter“ Erkrankung bestehe und weitere Behandlungen im behördlichen Ermessen lägen.

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