Hooligan-Demo in Hannover: Rumstehen erlaubt

Das Verwaltungsgericht kippt das Demoverbot: Die Hooligans dürfen nicht marschieren, aber eine Kundgebung ist unter Auflagen genehmigt.

Hooligan auf Anti-Salafismus-Demo am 26.10. in Köln. Bild: dpa

HANNOVER taz | Sie dürfen in die niedersächsische Landeshauptstadt kommen: Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Kundgebung der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) genehmigt. Mit der Entscheidung hob die Kammer ein Totalverbot der Polizei für den kommenden Samstag in Hannover auf.

Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich – entgegen der Einschätzung der Polizeidirektion – um eine Veranstaltung, die grundsätzlich dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliege, sagte der Gerichtssprecher. Am Montag hatte der Anmelder aus Bochum die Verbotsverfügung der Polizei erhalten.

Bereits am Dienstag lag dem Gericht ein Eilantrag gegen das Verbot des Marschs „Europa gegen den Terror des Islamismus“ vor. Über 5.000 Hooligans aus dem HoGeSa-Netzwerk werden zu der Veranstaltung erwartet. In Köln hatte die HoGeSa am 26. Oktober an die 4.500 Hooligans auf die Straße bewegt. Die Aktion gipfelte in massiven Ausschreitungen.

Diese Erfahrung floss in die Verbotsverfügung ein. Die Veranstaltung in Hannover, so die Polizei, die zugleich die Versammlungsbehörde ist, diene nur als Vorwand. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es nicht nur um eine Meinungsäußerung geht, sondern dass bei der Demo gewalttätige Auseinandersetzungen gesucht werden“, sagt Volker Kluwe, Hannovers Polizeipräsident. Viele Tatsachen würden darauf hindeuten, dass es zu schweren Ausschreitungen kommen könnte.

Auch Hooligans dürfen das Versammlungsrecht nutzen

Das Gericht teilt die Einschätzung der Polizeidirektion, dass ein friedlicher Verlauf nicht garantiert sei, wenn eine Demo durch die Stadt geführt würde, sagte Behrens der taz. Die Versammlung sei der HoGeSa zuzuordnen, deren Aktionsformen mit dem Versammlungsrecht unvereinbar sei. Aber auch Hooligans als Einzelpersonen oder Gruppe dürften am Meinungsbildungsprozess teilnehmen und das Versammlungsrecht nutzen. Durch die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung auf dem Gelände des ehemaligen Busbahnhofs sei das Risiko ausreichend verringert.

In Hannover rufen die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP auf, ein Zeichen für „Toleranz und ein respektvolles Miteinander“ zu setzen. Auf zentralen Plätzen haben die Bündnisse „Bunt statt braun“ und „Gemeinsam gegen Rassismus und religiösen Fundamentalismus“ 18 Kundgebungen angemeldet. Von einem „Heimspiel“ dürften die HoGeSa deshalb nicht mehr ausgehen.

In Hamburg hatten sie eine Anmeldung für eine Veranstaltung mit Verweis auf die Antifa zurückgezogen. Auf gelöschten Facebook-Seiten, die der taz vorliegen, hieß es im Vergleich mit Köln: „Ich denke das Hamburg ne andere Hausmarke ist, was die scheiß Antifa angeht. Das wird ne Nummer heftiger.“

Die Polizei in Hannover bereitet sich nun auf einen Großeinsatz vor. „Wir wissen, dass aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert wird“, sagt der Polizeipräsident. Seine Behörde will die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren und keine Beschwerde einlegen.

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