Schwesig ändert Gesetzentwurf: Frauenquote wird abgeschwächt

Familienministerin Schwesig beugt sich dem Druck der Wirtschaft: Die Frauenquote im Vorstand soll nun doch nicht für jedes Unternehmen gelten.

Synchronklatschen: Familienministerin Schwesig und Wirtschaftsminister Gabriel. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für mehr Frauen in Führungspositionen nach massiver Kritik aus der Wirtschaft und leisem Protest aus einigen Bundesbehörden nachgebessert. An dem Entwurf, zu dem die Verbände nun Stellung nehmen können, habe es noch kleinere Veränderungen gegeben, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag in Berlin.

So wurde die Forderung fallengelassen, dass sich jedes Unternehmen verpflichten sollte, mindestens einen zusätzlichen Vertreter des bisher unterrepräsentierten Geschlechts, meist die Frauen, in den Vorstand aufzunehmen.

„Wenn wir darauf beharrt hätten, dann hätten wir von kleineren Unternehmen, die zum Beispiel nur zwei oder drei Vorstandsmitglieder haben, mehr verlangt als von den großen Konzernen, und das wäre ungerecht gewesen“, sagte die Ministerin.

In der Abstimmung des Gesetzentwurfs zwischen den Ministerien wurde wegen hoher Kosten und erheblichen Bürokratieaufwands außerdem die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten gestrichen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Frauenquote von 30 Prozent in allen Aufsichtsräten großer börsennotierter Unternehmen ab Januar 2016 vor.

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