Indische Aktivistin Irom Sharmila: Nach zwei Tagen wieder in Haft

Mit Knast begegnet die indische Regierung seit 14 Jahren dem Hungerstreik einer Aktivistin. Nach zwei Tagen Freiheit wurde sie erneut festgenommen.

Die seit knapp 14 Jahren zwangsernährte Irom Chanu Sharmila während ihrer kurzen Freilassung. Bild: reuters

BERLIN taz | Ihr erneuter Hungerstreik währte nur zwei Tage: Am Freitag Vormittag ist die indische Menschenrechtsaktivistin Irom Chanu Sharmila erneut von der Polizei festgenommen worden. Nach indischen Medienberichten nahmen rund 30 Polizistinnen die 42-Jährige in Imphal, der Hauptstadt des ostindischen Bundesstaates Manipur, fest. Dabei anwesende Unterstützer Sharmilas konnten das Vorgehen der Polizei nicht verhindern.

Als Grund der erneuten Festnahme wurde „geplanter Suizidversuch“ genannt. Dies ist nach indischem Gesetz ein Vergehen und kann bis mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. „Wir können sie nicht sterben lassen“, erklärte ein Behördenvertreter.

Noch am Dienstag hatte ein Gericht in Imphal entschieden, dass Sharmilas im November 2000 begonnener Hungerstreik eben nicht den Suizid zum Ziel habe, sondern eine legitime politische Aktion darstelle. Schon Indiens Nationalheld Mahatma Gandhi hatte mit seinem Hungerfasten die britische Kolonialmacht das Fürchten gelehrt.

Am Mittwoch musste die Aktivistin auf Anordnung des Gerichts freigelassen werden. Doch gestand das Gericht in seinem Urteil auch den Behörden zu, „angemessene Maßnahmen“ zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit Sharmilas zu ergreifen. „Die Verschlechterung meines Gesundheitszustandes kümmert mich nicht“, sagte Sharmila nach ihrer Freilassung laut der Times of India. „Aber ich versuche nicht mein Leben zu beenden.“

Gericht erlaubt „angemessene Maßnahmen“

Mit ihrer Aktion protestiert die als „Eiserne Lady von Manipur“ bekannte Aktivistin gegen das drakonische Sicherheitsgesetz AFSPA (Armed Forces Special Powers Act). Das Sondergesetz garantiert Polizei, Paramilitärs und Militärs in Indiens unruhigem Nordosten de facto Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen. Sharmila hatte ihren Hungerstreik nach einem Massaker staatlicher Sicherheitskräfte an zehn Zivilisten begonnen. Dafür wurde bis heute niemand zur Rechenschaft gezogen. Sharmila erklärte erneut, erst nach Abschaffung des AFSPA wieder Essen zu wollen.

Seit November 2000 war die Aktivistin knapp ein Dutzend Mal für jeweils ein Jahr durch einen Schlauch in der Nase zwangsernährt worden. Darauf musste sie jeweils freigelassen werden, setzte ihren Hungerstreik aber fort und wurde darauf wieder festgeńommen und ein weiteres Jahr zwangsernährt.

Nach ihrer jetzigen Freilassung am Mittwoch erklärte Sharmila mit stockender geschwächter Stimme, ihren Hungerstreik fortsetzen zu wollen. Dies tat sie dann auch in einem provisorischen Lager in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses, in dem sie die letzten Jahre eingesperrt und zwangsernährt worden war.

Volksheldin in Indiens Nordosten

Sharmila gilt in Indiens ökonomisch wie politisch abgehängtem Nordosten als Volksheldin. Die Strategie der Regierung bestand bisher darin, sie durch die Zwangsernährung unter Bewachung von der Öffentlichkeit zu trennen. Denn ihr Hungerstreik kann nur dann volle politische Wirkung entfalten, wenn er öffentlich wahrgenommen wird.

Sharmila sagte dann auch nach ihrer Freilassung: „Ich brauche keine Menschen, die ein Loblied auf mich singen, sondern die mich unterstützen. Der wahre Sieg liegt in der Erfüllung meiner Forderungen. Dafür habe ich die letzten 14 Jahre so viel gelitten“. Die Regierung fürchtet aber auch große Proteste, sollte die hartnäckige Aktivistin sterben.

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