Todesfall in Kirchweyhe: Neonazis bedrohten Richter

Im Prozess um den Tod von Daniel S. sollen Neonazis dem Richter im Fall eines milden Urteils mit Rache gedroht haben.

Manche beließen es nicht bei Demonstrationen: Rechte ziehen im März 2013 durchs niedersächsische Kirchweyhe. Bild: dpa

BREMEN taz | Intransparenz, mögliche Befangenheit und der Verdacht der Manipulation des Urteils durch Neonazis: Wochen nach der Verurteilung im Verfahren um den Tod von Daniel S. in Kirchweyhe erheben die Verteidiger von Cihan A. schwere Vorwürfe gegen den Gerichtspräsidenten und den vorsitzenden Richter am Landgericht Verden. Letzterer sei während des Prozesses massiv von Neonazis bedroht worden – viel konkreter als angenommen.

Rechtsradikale hätten bei einem milden Urteil mit Rache gedroht. Der Gerichtspräsident habe daraufhin die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt, nur: Die Verteidiger seien über den Grund nicht informiert worden. Sie hätten erst nach dem Urteil durch Zufall davon erfahren, sagten sie am Freitag zur taz. Dies sei nun Teil ihrer Revision.

„Wenn wir das frühzeitig gewusst hätten, hätten wir unser Prozessverhalten darauf eingestellt“, sagt Verteidiger Jürgen Meyer. Transparenz hätte Vertrauen geschaffen. „Das Urteil ist kontaminiert durch den Verdacht, dass es durch diese Bedrohungen manipuliert ist“, sagt sein Kollege Martin Stucke.

Ihr Mandant Cihan A. war im Februar wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren und neun Monate Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah als erwiesen an, dass A. den 25-jährigen Daniel S. im März des Jahres 2013 nach einem Diskobesuch so getreten hat, dass er an den Folgen starb. Das Strafmaß hatte für Überraschung gesorgt: „Das haben die Leute nicht erwartet“, sagte etwa Kirchweyhes Bürgermeister Frank Lemmermann (SPD). Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert.

Die Tat sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Wegen des Migrationshintergrundes von Cihan A. hatten Neonazis den Fall für ihre Propaganda missbraucht. Mehrfach waren sie zu Aufmärschen in den kleinen Ort bei Bremen gekommen – zuletzt am Jahrestag des Todes im März 2014. Die Gemeinde und Bürgermeister Lemmermann wehrten sich. Über die Anfeindungen, die daraufhin auf Lemmermann einprasselten, hatte die taz berichtet. „Richter Grebe ist genauso beschmipft worden wie ich“, sagt er nun der taz.

Die Verteidiger berichten von mehr als Beschimpfungen: Auf rechtsradikalen Websites seien Fotos des Richters veröffentlicht worden, ebenso seine private Adresse samt Wegbeschreibung, „mit der Aufforderung: Bei einem Freispruch oder Bewährung sollte man sich am Richter rächen“, so Verteidiger Stucke. Einen Beleg für diese spezielle Drohung habe er nicht, er habe zu spät davon erfahren, viele Einträge seien mittlerweile gelöscht. Gesichert haben er und Meyer aber zahlreiche andere Drohungen: Etwa, dass jemand dem Richter Gleiches wie Daniel S. Familie wünsche – also den Tod eines Angehörigen.

Ende Januar dieses Jahres, kurz nachdem die Richter eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes ausgeschlossen hatten, seien die Sicherheitsvorkehrungen auf Anordnung des Gerichtspräsidenten verschärft worden, berichtet Verteidiger Meyer. Auch sei am Zimmer von Richter Grebe das Namensschild entfernt und seine Tür mit neuer Klinke versehen worden, die sich von außen nicht betätigen lasse.

Nachdem ihnen der Grund bekannt wurde, baten die Verteidiger Landgerichtspräsident Rüdiger Lengtat um Stellungnahme. Der bestätigte: Wegen „Äußerungen im Internet, mutmaßlich aus der ’Rechten Ecke‘ (...) ergab sich für mich, dass der Vorsitzende Richter (...) persönlich bedroht worden ist. Deshalb hielt ich zusätzliche Maßnahmen zu seinem Schutz für angezeigt.“ Allerdings schreibt der Präsident auch: „Von mir angeordnete Maßnahmen haben nichts mit ihrer Verteidigung zu tun.“

Die Verteidiger Stucke und Meyer sehen das anders. Sie fragen sich, ob womöglich auch Zeugen bedroht wurden.

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