NSU-Prozess in München: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Den hat das Gericht abgelehnt und den Prozess fortgesetzt.

Befangenheitsantrag von Zschäpe: Das Gericht soll Zeugen einseitig befragt haben. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Justizkreisen. Der Antrag richtete sich gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats. Die Verhandlung wurde am späten Donnerstagvormittag fortgesetzt.

Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin gezeigt. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag als absurd bezeichnet.

Als Zeugen sind am Donnerstag zwei Kripo-Beamte geladen. Einer soll über einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der einer Skinheadgruppe namens „88er“ angehört und Sprengstoff für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) besorgt haben soll. „88“ steht für „Heil Hitler“. Der andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt hatte.

Dem NSU werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Motiv der Gruppe war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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